Innenministerium streicht Sozialistische Gleichheitspartei aus Verfassungsschutzbericht

In seinem am 30. Juni vorgestellten Bericht für das Jahr 2025 führt das Bundesamt für Verfassungsschutz die Sozialistische Gleichheitspartei (SGP) nicht mehr unter den „linksextremistischen Bestrebungen“ auf. Innenministerium und Geheimdienst reagieren mit der Streichung auf die umfassende Kampagne, die die Partei in den letzten Jahren gegen ihre Nennung geführt hat.

SGP gegen Faschismus, Krieg und soziale Ungleichheit auf der Unteilbar-Demonstration am 13. Oktober 2019 in Berlin

Der Verfassungsschutz hatte die SGP erstmals 2018 in seinem Bericht für 2017 als „linksextremistisch“ aufgeführt. Als Begründung führte er damals an, dass sich die Agitation der SGP „gegen die bestehende, pauschal als ‚Kapitalismus‘ verunglimpfte staatliche und gesellschaftliche Ordnung, gegen die EU, gegen vermeintlichen Nationalismus, Imperialismus und Militarismus sowie gegen die Sozialdemokratie, die Gewerkschaften und auch gegen die Partei DIE LINKE“ richte.

Dabei bestätigte der Geheimdienst ausdrücklich, dass die SGP ihre Ziele mit legalen Mitteln verfolge – dass sie „durch die Teilnahme an Wahlen sowie durch Vortragsveranstaltungen versucht, für ihre politischen Vorstellungen öffentliche Aufmerksamkeit zu erlangen“. Die Beobachtung stützte sich also von Anfang an ausschließlich auf die politischen Ideen der Partei, nicht auf irgendein rechtswidriges Verhalten.

Die SGP legte daraufhin Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin ein. Der Geheimdienst und das Bundesinnenministerium antworteten mit einem 56-seitigen Schriftsatz, der keine juristische Argumentation, sondern eine wütende Hetzschrift gegen den Marxismus und jede Form sozialistischen, linken und fortschrittlichen Denkens darstellte.

In ihrer Verteidigung des Geheimdienstes erklärte die Bundesregierung, dass schon das „Streiten für eine egalitäre, demokratische und sozialistische Gesellschaft“ verfassungswidrig sei. Auch die positive Bezugnahme auf Marx, Engels und Lenin, das „Denken in Klassenkategorien“, die „Agitation gegen vermeintlichen Imperialismus und Militarismus“ sowie die Ablehnung der Europäischen Union seien verfassungsfeindlich. Sogar die Verbreitung marxistischer Literatur – darunter der Schriften von David North, dem Vorsitzenden der internationalen Redaktion der World Socialist Web Site – führte das Ministerium als Beleg für den angeblichen Extremismus der SGP an.

Mit dieser Argumentation knüpfte die Bundesregierung direkt an die Tradition der Bismarckschen Sozialistengesetze von 1878 an, die sich gegen jede Organisation richteten, in der „sozialdemokratische, sozialistische oder kommunistische auf den Umsturz der bestehenden Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtete Bestrebungen in einer den öffentlichen Frieden, insbesondere die Eintracht der Bevölkerungsklassen gefährdenden Weise zu Tage treten“. Die SGP zeigte auf, wie hier Sozialistengesetze und Willensstrafrecht wiederbelebt werden – jene von den Nazis auf die Spitze getriebene Tradition der Gesinnungsjustiz, in der Angeklagte allein aufgrund ihrer politischen Überzeugungen und nicht wegen tatsächlich begangener Straftaten verurteilt wurden.

Die Gerichte stellten sich hinter diese antidemokratische Argumentation. Am 18. November 2021 wies das Verwaltungsgericht Berlin unter dem Vorsitzenden Richter Wilfried Peters die Klage der SGP ab und verurteilte die Partei zur Zahlung der vollen Prozesskosten.

Peters erklärte in seiner mündlichen Urteilsbegründung, die marxistische Analyse, dass sich die Klassen unversöhnlich gegenüberstünden, klinge „sehr unfriedlich, klingt nach Krieg“. Artikel 14 des Grundgesetzes, der das Privateigentum schützt, erklärte das Gericht zum unantastbaren Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung – obwohl dieser Artikel im Bundesverfassungsschutzgesetz, auf das sich das Urteil stützte, mit keiner Silbe erwähnt wird. Mittlerweile ist Peters selbst Chef des Landesamts für Verfassungsschutz in Brandenburg.

Mit ihrer Unterstützung für den Verfassungsschutz schufen die Gerichte einen Präzedenzfall, der später auch gegen die Tageszeitung Junge Welt und andere linke Organisationen eingesetzt wurde. Das Berliner Verwaltungsgericht lehnte 2022 einen Eilantrag der Jungen Welt ab, nicht mehr als „linksextremistisch“ bezeichnet zu werden, und bestätigte 2024 diese Entscheidung. Auch die Jugend- und Studentenorganisation der SGP, die International Youth and Students for Social Equality (IYSSE), wurde in den Verfassungsschutzbericht aufgenommen – mit der Begründung, sie teile die „ideologische und strategische Ausrichtung der SGP“. Immer mehr linke und antimilitaristische Organisationen gerieten ins Fadenkreuz des Geheimdienstes.

Am 26. September 2024 wies schließlich auch das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde der SGP mit der knappen Begründung ab, dass den fachgerichtlichen Entscheidungen keine „Fehler bei der Auslegung und Anwendung der (einfachrechtlichen) Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes zugrunde liegen“.

Das höchste deutsche Gericht stellte sich also hinter die Kriminalisierung sozialistischer Ideen, ohne sich inhaltlich mit der weitreichenden Argumentation der SGP auseinanderzusetzen. Die Verfassungsbeschwerde hatte detailliert dargelegt, dass die Einstufung der SGP als „linksextremistisch“ einen fundamentalen Angriff auf die im Grundgesetz garantierten Grundrechte darstellt – auf die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit und das Recht auf freie politische Betätigung. Das Gericht ignorierte diese Einwände vollständig.

Dass Bundesregierung und Verfassungsschutz nun trotzdem einen taktischen Rückzug antreten und die SGP aus dem Bericht streichen, kann nur vor dem Hintergrund der enormen Unterstützung verstanden werden, die die SGP für ihre Kampagne gegen die Nennung erhalten hat. Eine entsprechende Petition auf change.org erhielt fast 20.000 Unterschriften. Tausende Arbeiter, Jugendliche und Intellektuelle aus dem In- und Ausland bekundeten ihre Solidarität.

„Die SGP ist die einzige Partei, die uns Flughafenarbeiter im Kampf gegen den WISAG-Konzern unterstützt hat. Ein Angriff auf die SGP ist ein Angriff auf alle Arbeiter, die gegen Ausbeutung, Entlassungen, Lohnraub und Corona kämpfen“, schrieb etwa Cemaleddin Benli, ein entlassener Flughafen-Bodenarbeiter.

„Es ist eine absolute Undenkbarkeit, dass eine Partei vom Verfassungsschutz kontrolliert wird, die sich für die Sicherheit und den Infektionsschutz unserer Kinder einsetzt“, erklärte ein Mitglied der Aktionskomitees für sichere Bildung. Verschiedene Zeitungen berichteten den Fall. Internationale Unterstützer – darunter der Schriftsteller Steven Brust, Wissenschaftler und Künstler – verurteilten die Überwachung als Angriff auf demokratische Grundrechte.

Doch die Streichung der SGP aus dem Bericht bedeutet keinen Rückzug von der autoritären Offensive der Bundesregierung. Eine Partei kann auch geheimdienstlich überwacht werden, wenn sie nicht im Bericht steht. Gerade hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angekündigt, die Befugnisse des Verfassungsschutzes umfassend zu erweitern. Nach einem Referentenentwurf, der Anfang Juli bekannt wurde, sollen das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst künftig nicht mehr nur beobachten, sondern aktiv „verdeckt eingreifen“ dürfen.

Konkret soll der Geheimdienst in IT-Systeme eindringen, Datenströme umleiten oder kappen, „falsche Informationen für Beteiligte“ bereitstellen und gespeicherte Informationen löschen oder verfälschen – also hacken, sabotieren und mit gezielter Desinformation arbeiten. Das alles betrifft Menschen, die einer Straftat nicht einmal beschuldigt werden und die niemals etwas darüber erfahren, dass der Geheimdienst gegen sie aktiv wurde, geschweige denn dagegen vorgehen können.

Im neuen Verfassungsschutzbericht für 2025 wird weiterhin jede grundsätzliche Kritik an Kapitalismus und Krieg als verfassungsfeindlich verleumdet. Der Bericht warnt ausdrücklich vor „Trotzkismus“ und erklärt, dass „linksextremistische Bestrebungen“ darauf abzielten, „die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung zu beseitigen und durch ein sozialistisches bzw. kommunistisches System zu ersetzen“. Wer sich gegen Militarismus und Krieg stellt, wird als „extremistisch“ diffamiert. Die tatsächliche Gefahr – die rechtsextremen Terrornetzwerke in Polizei, Bundeswehr und Geheimdiensten – wird dagegen systematisch heruntergespielt.

Die Klage und die Kampagne, die die SGP geführt hat, sind daher von großer Bedeutung. Wir haben aufgezeigt, welche Argumentation hier entwickelt wird, die jetzt gegen alle linken und antimilitaristischen Kräfte eingesetzt wird – gegen die Junge Welt, gegen die IYSSE, gegen Klimaaktivisten von „Ende Gelände“, gegen jeden, der es wagt, die herrschende Kriegspolitik und die soziale Ungleichheit beim Namen zu nennen.

Diese fundamentale Attacke auf die demokratischen Grundrechte steht in direktem Zusammenhang zu der Eskalation der Kriegspolitik und der sagenhaften Bereicherung der Milliardäre. Die Militarisierung der ganzen Gesellschaft und die Unterordnung aller Bereiche unter die Profitinteressen der Reichen ist mit Demokratie unvereinbar. Deshalb wird der Staatsapparat aufgerüstet und gegen jeden gerichtet, der sich Kapitalismus und Krieg entgegenstellt.

Die SGP wird ihren Kampf gegen den Geheimdienst und für demokratische Rechte fortsetzen und intensivieren. Der Verfassungsschutz, der mit rechtsextremen Netzwerken durchsetzt ist und über Jahre von einem inzwischen selbst als Rechtsextremisten eingestuften Präsidenten geführt wurde, muss sofort aufgelöst werden. Die Streichung der SGP aus dem Bericht ist ein taktischer Rückzug, aber kein Grund zur Entwarnung. Der Kampf gegen die Wiederbelebung der Sozialistengesetze und der Gesinnungsjustiz geht weiter. Unterschreibt deshalb jetzt die Petition gegen die Überwachung der SGP und werdet Mitglied der SGP!

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