Mit seiner Ankündigung, Deutschland könne der Ukraine im Zusammenhang mit ukrainischen Männern im wehrfähigen Alter „Daten zur Verfügung stellen“, hat Außenminister Johann Wadephul (CDU) einen Schritt getan, der über alles hinausgeht, was die Bundesregierung bislang öffentlich eingeräumt hat. Erstmals wird die deutsche Verwaltungsinfrastruktur selbst – Meldedaten, Sozialleistungsbezug, Aufenthaltsstatus – ausdrücklich als Ressource für die Heranziehung von Männern zum Militärdienst eines anderen Staates ins Spiel gebracht.
Wadephuls Äußerung vom 9. September im Podcast „Ronzheimer“ steht nicht isoliert. Sie ist der bislang deutlichste Ausdruck einer Entwicklung, die sich seit 2024 in Deutschland und der EU vollzieht: Der besondere Schutzstatus ukrainischer Vertriebener wird Schritt für Schritt abgebaut, während zugleich der militärische Personalbedarf des Kiewer Regimes immer unverhüllter in deutsche und europäische Entscheidungen einfließt.
„Wir wissen ja, wer hier lebt“
Wadephul wurde auf die Forderung von CSU-Chef Markus Söder angesprochen, ukrainische Männer im wehrfähigen Alter sollten in die Ukraine zurückkehren. Der Außenminister antwortete, die Ukraine solle diejenigen Männer, die das Land verteidigen könnten, auch heranziehen. Auf die Frage, wie das bei Männern in Deutschland funktionieren solle, erklärte er: „Wir können schon Daten zur Verfügung stellen.“ Er verwies auf Informationen darüber, wer in Deutschland lebt, Sozialleistungen bezieht, gemeldet ist oder einen Aufenthaltsstatus besitzt. Auf dieser Grundlage könnten die Männer von der ukrainischen Regierung angeschrieben werden, „dass sie herangezogen werden sollen“.
Der Zusatz, dies solle „ohne Zwang“ geschehen, dient nur der Verschleierung. Wie die WSWS in einem Artikel zu Wadephuls Bild-Interview dargelegt hat, verbindet der Außenminister die militärische Eskalation mit den Profitinteressen der deutschen Rüstungskonzerne, die „naturgemäß“ von den Milliarden profitieren sollen. Während Rheinmetall und Co. am Krieg verdienen, sollen ukrainische Arbeiter und Jugendliche, die vor ebendiesem Krieg geflohen sind, als Kanonenfutter zurück an die Front gesandt werden. Ein Brief ist zwar noch kein körperlicher Zwang – aber der ausdrücklich benannte Zweck ist die Heranziehung zum Militärdienst. Die belastende Folge ist damit nicht ein potenzieller Missbrauch, sondern Teil des beabsichtigten Vorgangs.
Dabei weiß die Bundesregierung nach eigener Auskunft gar nicht, wer von den in Deutschland lebenden ukrainischen Männern tatsächlich der Wehrpflicht unterliegt. Bereits im Juni 2024 hatte sie erklärt, aus Alter und Geschlecht könnten keine Rückschlüsse auf individuelle Wehrpflicht oder Wehrfähigkeit gezogen werden. Eine Selektion nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht würde zwangsläufig Menschen erfassen, deren Wehrstatus Deutschland nicht kennt – und würde medizinische Dienstfähigkeit, Befreiungsgründe und Gewissensgründe vollständig ignorieren.
Was auf Rückkehrer wartet: Menschenjagd, Folter und Zensur
Was die in der Ukraine „herangezogenen“ Männer erwartet, ist inzwischen durch ukrainische und internationale Stellen amtlich dokumentiert. Der ukrainische Parlamentsbeauftragte für Menschenrechte verzeichnete in seinem Jahresbericht 2025 insgesamt 6.127 Beschwerden über mögliche Grundrechtsverletzungen bei Mobilisierungsmaßnahmen – nach 18 im Jahr 2022, 514 im Jahr 2023 und 3.312 im Jahr 2024. Er bewertet die Entwicklung als Hinweis auf eine „systemische Krise“ und beschreibt rechtswidriges Festhalten, zwangsweise Verbringung in Rekrutierungszentren und fehlenden Zugang zu Rechtsbeistand.
Der ukrainische Oberste Gerichtshof stellte am 27. Oktober 2025 in der Sache Nr. 573/838/24 fest, dass ukrainisches Recht während der Mobilisierung keine Ausnahme von der Pflicht zum Militärdienst allein aufgrund religiöser oder anderer Überzeugungen vorsieht. Solche Überzeugungen beseitigen nach dieser Rechtsprechung auch nicht die Strafbarkeit wegen Mobilisierungsentziehung nach Art. 336 des ukrainischen Strafgesetzbuchs.
Eine unabhängige UN-Untersuchungskommission dokumentierte im März 2026 irreguläre administrative Freiheitsentziehung, fehlenden Anwaltszugang und überhastete medizinische Untersuchungen. Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen wurden demnach teilweise gewaltsam zu Rekrutierungszentren gebracht, obwohl sie ihre Bereitschaft zu einem alternativen Zivildienst erklärt hatten. Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte berichtete bereits im Juni 2025 von interviewten Kriegsdienstverweigerern, die detaillierte Angaben über Folter oder Misshandlung gemacht hatten.
Wie real diese Missstände sind, bestätigt ausgerechnet das Regime selbst. Als Bogdan Syrotjuk, ein führendes Mitglied der Jungen Garde der Bolschewiki-Leninisten, im August 2026 wegen „Hochverrats unter Kriegsrecht“ vor Gericht stand, war unter den angeklagten Texten auch ein Artikel über die gewaltsame Festnahme von Wehrdienstverweigerern durch die Militärkommissariate. Das Gericht musste diesen Artikel aus der Anklage fallen lassen, weil seine eigene forensische Kommission darin nichts Strafbares feststellen konnte. Selbst die Willkürjustiz des Selenskyj-Regimes konnte in der Dokumentation der Zwangsrekrutierung keinen „Verrat“ konstruieren.
Syrotjuk wurde gleichwohl zu 15 Jahren Haft verurteilt – nicht wegen irgendeiner Tat, sondern wegen sechs Artikeln, die auf der World Socialist Web Site erschienen und das offizielle Kriegsnarrativ infrage stellten, darunter „Die Verbrechen der Bandera-Anhänger gegen das ukrainische Volk“ und seine Rede vom 1. Mai 2023 „Für die Einheit der russischen und ukrainischen Arbeiterklasse!“. Die WSWS ist in der Ukraine seit Juni 2024 verboten.
Das ist der Kontext, in dem Wadephuls Datenvorstoß steht: Wer die Glorifizierung von Faschisten kritisiert oder die Einheit der Arbeiter gegen den Krieg fordert, landet für 15 Jahre im Gefängnis – während Berlin nun die eigenen Verwaltungsdaten zur Verfügung stellen will, um noch mehr Menschen diesem Apparat zuzuführen.
Eine Entwicklung seit 2024
Wadephuls Vorstoß ist der vorläufige Höhepunkt einer Kette von Entscheidungen, die den Schutz ukrainischer Flüchtlinge systematisch dem Mobilisierungsinteresse des Kiewer Regimes unterordnen.
Bereits im Juni 2024 verknüpfte der damalige brandenburgische Innenminister und Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Michael Stübgen, das Bürgergeld ausdrücklich mit der ukrainischen Wehrpflicht: Es passe nicht zusammen, die Ukraine zu unterstützen und zugleich „fahnenflüchtige Ukrainer zu alimentieren“. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann verwies auf „mehrere zehntausend Männer“, die der ukrainischen Wehrpflicht unterlägen und in Deutschland Bürgergeld erhielten.
Auch die AfD treibt diesen Kurs von rechts voran und entlarvt damit ihre angebliche „Anti-Kriegs“-Haltung im Ukrainekrieg als Betrug. Die AfD-Co-Vorsitzende Alice Weidel erklärte am 11. September 2026 in einem Interview mit AUF1, in Deutschland lebende Ukrainer müssten zurückkehren. Besonders hob sie junge ukrainische Männer im wehrpflichtigen Alter hervor, deren Zahl sie im „sechsstelligen Bereich“ verortete und die „bitte wieder zurückgehen“ sollten. Damit stellt sich die AfD nicht gegen die Militarisierung, sondern fordert, ukrainische Arbeiter und Jugendliche als Kanonenfutter für imperialistische Interessen in das Kriegsgebiet zurückzuschicken.
Am 16. Januar 2025 entschied der Bundesgerichtshof, dass eine mögliche Heranziehung zum Waffendienst und die Bestrafung bei Verweigerung eine Auslieferung in einen „völkerrechtswidrig angegriffenen Heimatstaat“ nicht zwingend hindert. Damit revidierte das Gericht faktisch ein eigenes Urteil aus dem Jahr 1977, das das Recht auf Kriegsdienstverweigerung als universelles Grundrecht anerkannt hatte. Die WSWS hat diesen Beschluss damals als das bezeichnet, was er ist: die juristische Vorbereitung der Abschaffung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung insgesamt. Die Venedig-Kommission des Europarats nannte die menschenrechtliche Begründung des BGH „somewhat dubious“.
Seitdem hat die Bundesregierung mit dem Leistungsrechtsanpassungsgesetz die sozialrechtliche Sonderstellung einer Gruppe ukrainischer Schutzberechtigter ins Visier genommen. Der Regierungsentwurf zu dem Gesetz knüpft zwar formal weder an Geschlecht noch an Wehrpflicht an. Aber Menschen, die nach dem 31. März 2025 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes bekommen oder beantragt haben, sollen bei Bedürftigkeit wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten – und nicht mehr Bürgergeld, bzw. Sozialhilfe. Die Ende 2022 geschaffene Ausnahmeregel, nach der ukrainische Geflüchtete unmittelbar Zugang zum Bürgergeld erhielten, wird abgeschafft. Ihr aufenthaltsrechtlicher Schutzstatus bleibt zwar bestehen, aber sie werden sozialrechtlich klar schlechter gestellt.
Die Bundesregierung verbindet den Entwurf mit zusätzlichen Erwerbsobliegenheiten. Das dient nicht der Arbeitsmarktintegration. Der Bundesrat kritisierte sogar ausdrücklich, dass die vorgesehene Neuregelung die Arbeitsmarktintegration nicht fördere, sondern massiv erschwere. Wer als „Fahnenflüchtiger“ unerwünscht ist, soll sich offenbar nicht in Deutschland integrieren, sondern wieder zurückkehren in die Heimat – und, wenn es sein muss, an die Front.
Am weitesten geht der Rat der Europäischen Union: Nach seinem Beschluss vom 30. Juli 2026 soll der vorübergehende Schutz für Menschen, die neu aus der Ukraine kommen, grundsätzlich nur noch gelten, wenn sie ihre militärischen Pflichten in der Ukraine erfüllt haben. Wer bereits Schutz genießt, ist davon nicht betroffen. Die neue Regelung würde also vor allem diejenigen treffen, die künftig aus der Ukraine fliehen.
In der Begründung wird ausdrücklich auf den Bedarf der Ukraine an Soldaten und Verteidigungskräften verwiesen. Damit würde der militärische Personalbedarf des Herkunftslandes erstmals offiziell zu einem Kriterium dafür, wer in Europa Schutz bekommt.
Die Maßnahmen beruhen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, richten sich an unterschiedliche Gruppen und sind unterschiedlich verbindlich. Manche gelten bereits, andere sind bisher nur geplant. Zusammengenommen deuten sie aber auf eine klare Entwicklung hin: Der besonders weitgehende Schutz und die Unterstützung bei der Integration ukrainischer Flüchtlinge, die 2022 eingeführt wurden, werden nach und nach eingeschränkt. Gleichzeitig spielt der Bedarf des ukrainischen Staates an Soldaten bei deutschen und europäischen Entscheidungen eine immer größere Rolle.
Wadephuls Vorschlag wäre in dieser Logik der nächste Schritt: Die deutsche Verwaltung und ihre Datenstrukturen würden eingesetzt, um die militärische Mobilisierung eines anderen Landes zu unterstützen.
Die Klassenlogik des Krieges
Diese Entwicklung ist kein Zufall und keine bloße juristische Fehlentwicklung. Sie ist Ausdruck der Klassenlogik des Krieges, den die Bundesregierung führt.
Der Krieg in der Ukraine ist kein „Verteidigungskrieg für Freiheit und Demokratie“. Er ist ein Konflikt, in dem die NATO und insbesondere der deutsche Imperialismus ihre Großmacht- und Profitinteressen gegen Russland durchsetzen – auf dem Rücken und mit dem Leben der ukrainischen Arbeiterklasse. Wadephul selbst hat dies mit bemerkenswerter Offenheit benannt, als er erklärte, die deutsche Rüstungsindustrie müsse „naturgemäß“ vom Krieg profitieren.
Dass die herrschende Klasse dabei die demokratischen und sozialen Rechte kassiert, die sie nach den Verbrechen des Zweiten Weltkriegs notgedrungen gewähren musste, ist ebenfalls kein Zufall. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung, das der BGH nun Schritt für Schritt aushöhlt, war ein solches Zugeständnis. Die Flüchtlingshetze, die Sozialkürzungen und die Angriffe auf das Asylrecht folgen derselben Logik: Um den Krieg nach außen führen zu können, muss die Bourgeoisie den Krieg nach innen führen – gegen die Arbeiterklasse und ihre Rechte.
Der Fall Syrotjuk entlarvt, welche Ziele dieser Krieg tatsächlich verfolgt. Das Selenskyj-Regime, das von Berlin bewaffnet, finanziert und legitimiert wird, verfolgt die sozialistische Opposition – die als einzige für die Einheit der russischen und ukrainischen Arbeiter gegen den Krieg eintritt – mit faschistischen Methoden: 15 Jahre Haft für Antikriegsartikel, die Vernichtung beschlagnahmter sozialistischer Literatur, das Verbot der WSWS. Keine einzige große westliche Nachrichtenagentur hat über dieses Urteil berichtet. In Deutschland gilt Ähnliches wie in der Ukraine: Während Rheinmetall mit immer neuen Milliardenaufträgen überschüttet wird, sollen deutsche Arbeiter durch Sozialkürzungen und sinkende Reallöhne die Aufrüstung finanzieren und wird eine neue Generation für die Bundeswehr mobilisiert wird.
Die Antwort der Arbeiterklasse
Die Antwort auf diese Entwicklung kann nicht darin bestehen, an Merz, Wadephul oder das Bundesverfassungsgericht zu appellieren, die Rechte von Kriegsdienstverweigerern zu achten. Die geplante Schutzabsenkung macht vielmehr deutlich, dass diese Rechte im Zuge der Kriegsvorbereitung systematisch preisgegeben werden. Wer demokratische Rechte verteidigen will, muss daher zugleich die Verhältnisse bekämpfen, unter denen sie abgeschafft werden.
Die Arbeiterklasse steht in diesem Konflikt auf Seite keiner der kriegsführenden Mächte. Die ukrainischen Arbeiter und Jugendlichen, die vor dem Krieg geflohen sind, sind keine „Fahnenflüchtigen“, die „alimentiert“ werden – sie sind Opfer eines Krieges, den sie nicht gewollt haben und der gegen ihre Interessen geführt wird. Genauso wenig sind die russischen Soldaten, die an der Front sterben, die Feinde der ukrainischen Arbeiter. Beide werden von ihren jeweiligen herrschenden Klassen in den Tod geschickt.
Der einzige Weg aus dem Gemetzel ist die internationale Einheit der russischen, ukrainischen und deutschen Arbeiterklasse gegen die herrschende Klasse im eigenen Land. Dafür kämpft die Sozialistische Gleichheitspartei unter den Losungen „Zwei Weltkriege sind genug!“ und „Sozialismus statt Krieg!“. Der Kampf gegen Rekrutierung und Datenweitergabe, für die Freiheit von Bogdan Syrotjuk und gegen den Krieg insgesamt erfordert die Mobilisierung der internationalen Arbeiterklasse für ein sozialistisches Programm, das dem Profitsystem, das den Krieg hervorbringt, ein Ende setzt.
