Dresden: Prozess gegen Jugendpfarrer Lothar König endet mit Kompromiss

Das Amtsgericht Dresden hat am 10. November nach über einjähriger Unterbrechung das Strafverfahren gegen Lothar König eingestellt. Dem aus Jena stammenden Jugendpfarrer waren schwerer Landfriedensbruch, versuchte Strafvereitlung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen worden. Er soll während de jährlich in Dresden stattfindenden Anti-Nazi-Proteste am 19. Februar 2011 Demonstranten zu Gewalt gegen die Polizei angestachelt haben.

Der Prozess war von Anfang an eine Farce. Er basierte auf konstruierten Anschuldigungen, mutmaßlichen Falschaussagen von Polizisten und, nach Aussagen der Verteidigung, gefälschten Beweisen. Zuletzt musste das Verfahren im Juli 2013 vertagt werden, weil die Polizei der Verteidigung entlastendes Videomaterial vorenthalten hatte.

Obwohl Polizei und Staatsanwaltschaft keine gültigen Beweise gegen König vorbringen konnten, wurde das Verfahren nicht gemäß § 170 Abs. 2 StPO wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt. Der Vorsitzende Richter stellte vielmehr Geringfügigkeit fest und verpflichtete König zur Zahlung einer Geldbuße von 3000 Euro.

König hatte schon früher betont, dass es in dem Prozess um grundlegende demokratische Fragen gehe. „Es steht nicht nur eine einzelne Person vor Gericht, sondern es gilt auch, einen Angriff auf das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit abzuwehren“, hatte der Pfarrer gesagt.

Nachdem das Verfahren eingestellt worden war, erklärte die Verteidigung jedoch, König habe den Deal vorgeschlagen. Er lasse sich „von seinem umfassenden seelsorgerischen Auftrag leiten“, ein „versöhnlicher Abschluss“ sei eher in dessen Sinne als „die Suche nach irdischem Recht-Behalten“. Durch die Einstellung wegen Geringfügigkeit wird es für König deutlich schwerer, Entschädigungsansprüche geltend zu machen.

Zudem kann die Staatsanwaltschaft an ihren haltlosen Anschuldigungen gegen König festhalten. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft betonte, dass die Einstellung des Verfahrens keinesfalls bedeute, „dass an den Vorwürfen gegen Herrn König nichts dran gewesen ist“.

Das Strafverfahren gegen Lothar König war die Spitze einer Repressionswelle der sächsischen Justiz, die sich gegen Nazi-Gegner richtete und auf die Einschränkung demokratischer Grundrechte zielte. Dies in dem Bundesland, in dem bis vor kurzem die NPD im Landesparlament saß und in dem das faschistische Mordtrio NSU jahrelang unbehelligt untertauchen konnte.

Bereits kurz vor der Demonstration, die zur Anklage gegen König führte, waren die Geschäftsräume der Linkspartei in Dresden von einem Sondereinsatzkommando gestürmt und durchsucht worden. Begründet wurde dies mit dem Verdacht auf Organisation einer Straftat und Landesfriedensbruch.

Um die Repressionsmaßnahmen zu rechtfertigen, wurde immer wieder die angeblich hohe Anzahl verletzter Polizisten hervorgehoben. So betitelten Welt und F.A.Z. ihre Berichte über die Ereignisse fast identisch mit „82 Polizisten verletzt“. Am Ende war sogar von 118 schwer verletzten Beamten die Rede. In Wahrheit wurden jedoch nur 8 Polizisten für eine gewisse Zeit dienstunfähig geschrieben.

Hingegen konnte man auf unzähligen Amateurvideoaufnahmen sehen, wie brutal Polizisten auch gegen eindeutig friedliche Demonstranten vorgingen. So setzten sie nicht nur Pfefferspray und Schlagstöcke, sondern bei den vorherrschenden Minusgraden auch Wasserwerfer ein.

Währen der Demonstrationen sammelte die Polizei auch illegal über eine Million Mobilfunkdaten von rund 50.000 Personen im Stadtgebiet. Anschließend leitete sie gegen Tausende Nazi-Gegner Strafverfahren ein. Sondereinsatzkommandos aus Sachsen stürmten und durchsuchten auch im Nachhinein, teilweise ohne Genehmigung und mit brachialen Mitteln Wohnungen von Verdächtigten, darunter war auch das Büro von König im thüringischen Jena. Die Immunität mehrerer Landtagsabgeordneter wurde aufgehoben und Verfahren gegen sie eingeleitet.

Das härteste Urteil traf im Januar 2013 Tim H., der trotz Vorstrafenfreiheit wegen besonders schweren Landfriedensbruchs, Körperverletzung und Beleidigung zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde. Selbst das war jedoch der Staatsanwaltschaft zu milde. Sie legte Berufung ein. Das Verfahren beginnt am 8. Dezember.

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass in diesem Jahr auch die Ermittlungen gegen eine obskure „Antifa-Sportgruppe“ still und heimlich im Sande verliefen. Bei der Gruppe handelte es sich offenbar um ein Hirngespinst der Staatsanwaltschaft, das dazu dienen sollte, Demonstranten auf der Grundlage von §129 StGB (Bildung einer kriminellen Vereinigung) zu verurteilen. Auch Lothar König wurde zeitweilig in Verbindung mit dieser Gruppe gebracht, die angeblich Jagd auf Neonazis machte.

Während Staatsanwaltschaft und Polizei in Sachsen gegen Nazi-Gegner vorgingen, kamen immer neue Einzelheiten über die engen Verbindungen zwischen Sicherheitsbehörden und der rechtsextremen Terrororganisation NSU an Licht. Das Umfeld der NSU war von V-Leuten des Verfassungsschutzes und der Polizei durchsetzt. Und die einzige Überlebende des Trios, Beate Zschäpe, soll laut Medienberichten noch kurz, nachdem sie ihre Wohnung in Brand gesetzt hatte, einen Anruf von einer Nummer des sächsischen Innenministeriums erhalten haben.

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