Die Verbrechen des Nationalsozialismus in Griechenland

Teil 3

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Das Schweigen nach dem Krieg

Beim Abzug der deutschen Armee im Oktober 1944 kontrollierte die Volksbefreiungsarmee ELAS, die militärische Organisation der Nationalen Befreiungsfront (EAM), fast ganz Griechenland. Trotz der revolutionären Stimmung unter den Arbeitern und Partisanen bereitete ihre Führung, die stalinistische KKE, der Rückkehr der bürgerlichen Regierung den Weg. Ihr Verrat mündete in eine Niederlage der griechischen Arbeiterklasse bei den blutigen Athener Dezember-Kämpfen gegen britische und griechische Soldaten.

Nachdem im griechischen Bürgerkrieg 1945 bis 1949 der linke Widerstand zerschlagen wurde, waren in den Jahrzehnten bis zur griechischen Militärdiktatur ab 1967 bis 1974 rechtskonservative Regierungen an der Macht, die eine nationalistische und antikommunistische Politik verfolgten.

Sowohl die deutschen als auch die griechischen Regierungen bemühten sich, die Verbrechen der Nazis und ihrer Kollaborateure zu vertuschen. Die wenigen Rückkehrer aus den KZs kämpften vergeblich um die Rückgabe des gestohlenen Eigentums und erhielten erst 1960 eine symbolische Entschädigung von der deutschen Regierung, die sich auf internationalen Druck hin zu einer Zahlung von insgesamt nur 115 Millionen D-Mark (57,5 Millionen Euro) an einzelne Opfer rassistischer Verfolgung bereit erklärte.

Die meisten Überlebenden zogen nach Israel. Bis 2008, in manchen Fällen bis heute, hat das Schicksal der griechischen Juden keinen Eingang in die Schulbücher gefunden.

Die schleppende Erforschung galt ebenso für den Vernichtungskrieg der Wehrmacht. Erst im Zuge der deutschen Wehrmachtsausstellung 1995–1999 kamen die schrecklichen Verbrechen in der Balkanregion ans Licht der Öffentlichkeit.

Hagen Fleischer zieht Bilanz über drei Jahre Besatzungsterror: „Verdrängt wurde die Erinnerung an Zehntausende zivile Opfer des Repressalterrors, an die 60.000 jüdischen Opfer des rassistischen Genozids. Weit über 100.000 Menschen krepierten elendlich an Hunger, die Geburtenrate stürzte ins Bodenlose. Jeder dritte Grieche litt an epidemischen Infektionskrankheiten (Malaria, Tuberkulose, Typhus, etc.); in manchen Regionen waren 60-70 Prozent betroffen, insbesondere Kinder.“

Kaum zu berechnen seien „die Verluste durch die Hyperinflation sowie die deutsche Zerstörung der Infrastruktur als Folge raubwirtschaftlicher Ausbeutung (Bergwerke, Wälder, etc.) und systematischer Vernichtung bei Sühnemaßnahmen oder während des Abzuges: Die meisten Eisenbahnbrücken gesprengt, weit über 80 Prozent des rollenden Materials ruiniert oder entführt; 73 Prozent der Handelstonnage versenkt, fast 200.000 Häuser total oder zum Teil zerstört.“ (18)

Die jahrzehntelange Vertuschung des nationalsozialistischen Massenmords in Griechenland war sowohl für die deutsche als auch für die griechische politische Elite notwendig, um die Drahtzieher der Verbrechen vor juristischer Verfolgung zu schützen, die eigenen braunen Seilschaften zu verschleiern und jegliche Reparationsforderungen abzuwehren.

1947/48 fand der Prozess der Generäle in Südosteuropa statt, eines der zwölf Nachfolgeverfahren der Nürnberger Prozesse. Er wurde auch „Geiselmord-Prozess“ genannt, weil der Hauptanklagepunkt die Ermordung Tausender Geiseln in Jugoslawien, Albanien und Griechenland betraf.

Angeklagte (hinten) und ihre Verteidiger im Geiselmord-Prozess, 1947/48 [United States Holocaust Memorial Museum, courtesy of John W. Mosenthal]

Von den zwölf Angeklagten beging einer im Vorfeld Selbstmord, ein zweiter schied wegen Krankheit aus und zwei wurden freigesprochen. Die restlichen acht Angeklagten erhielten mehrjährige Freiheitsstrafen oder lebenslänglich. Doch schon Anfang der fünfziger Jahre waren sie allesamt wieder auf freiem Fuß. Sie wurden auf Betreiben der amerikanischen Alliierten begnadigt, die mit Beginn des Kalten Kriegs die Bundesrepublik zu einem Bollwerk gegen die Sowjetunion aufbauten.

Unter ihnen befand sich Wilhelm List, der zu lebenslanger Haft verurteilt, aber schon 1952 entlassen wurde und bis 1971 unbehelligt in Garmisch-Partenkirchen lebte. Ihm unterstand als Oberbefehlshaber der 12. Armee die Leitung der Bodenoperationen in Griechenland und Jugoslawien. Anschließend war er Wehrmachtsbefehlshaber Südost. Im Oktober 1941 ließ er in Serbien und Griechenland Lager für Geiseln errichten, die im Fall von Partisanenaktionen erschossen werden sollten.

Auch der deutsche Fliegergeneral Hellmuth Felmy spielte eine führende Rolle bei den Kriegsverbrechen auf griechischem Boden. Er erhielt eine Strafe von 15 Jahren, von denen er nur drei absitzen musste. Bis zu seinem Tod 1971 leitete er die militärische Traditionsgemeinschaft „Alter Adler“.

Hubert Lanz, General der Gebirgstruppe, war Befehlshaber beim Massaker auf Kefalonia am 21. und 22. September 1943. Nach der Kapitulation Italiens ermordeten die Deutschen auf der Insel über 5.000 italienische Soldaten. Nur eine Woche nach diesem Massaker ordnete Lanz eine Vergeltungsaktion im Dorf Lingiades an. Die Wehrmacht nahm das Dorf unter Artilleriebeschuss und massakrierte anschließend 82 Bewohner.

Im Geiselmord-Prozess wurde Lanz zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt, kam aber 1951 frei und wurde Berater für militär- und sicherheitspolitische Fragen in der FDP. Auch er engagierte sich noch lange Jahre ungestört im Kameradenkreis der Gebirgstruppe und saß dem Traditionsverband der 1. Gebirgsdivision vor.

Zusammen mit Lanz verließ Wilhelm Speidel 1951 das Kriegsverbrechergefängnis Landsberg, wo er eigentlich eine Haftstrafe von 20 Jahren verbringen sollte. Speidel war ab 1943 Militärbefehlshaber in Griechenland und dort für zahlreiche Anweisungen zu Massenmorden verantwortlich, unter anderem zum Massaker in Kalavryta.

Andere Nationalsozialisten, die für Verbrechen verantwortlich waren, standen niemals vor Gericht – zum Beispiel Karl Student, der auf Kreta gewütet hatte. 1945 festgenommen, wurde er wenig später freigelassen und verbrachte den Rest seines Lebens unbeschwert in der Bundesrepublik, wo er zu einem führenden Kopf der Traditionsverbände der ehemaligen Wehrmachtsangehörigen avancierte.

Und was wurde nach dem Krieg aus den „Meistern aus Deutschland“, die die griechischen Juden deportierten? Nur einer von ihnen musste für seine Verbrechen büßen: Dieter Wisliceny, 1945 Zeuge in den Nürnberger Prozessen, wurde an die Tschechoslowakei ausgeliefert und dort 1948 hingerichtet.

Alois Brunner hingegen lebte und arbeitete zunächst unter falschen Namen in München und Essen. Als seine wahre Identität aufzufliegen drohte, flüchtete er mithilfe alter Kameraden nach Syrien. Einer seiner Fluchthelfer war Reinhard Gehlen, der im Krieg die Ostspionage der Wehrmacht leitete und in der Nachkriegszeit im Auftrag der US-Geheimdienste den Bundesnachrichtendienst aufbaute. Brunner übermittelte an Gehlen geheimdienstliche Informationen aus dem Nahen Osten und soll vor wenigen Jahren in Damaskus verstorben sein.

Der NS-Verwaltungsleiter Thessalonikis Max Merten wurde 1945 festgenommen. Die USA schlugen seine Auslieferung an Griechenland vor, doch die griechische Regierung lehnte ab. Andreas Ypsilantis, griechischer Militärgesandter in Berlin, sprach sich sogar für Mertens Freilassung aus und betonte dessen „tadelloses Verhalten“ und seine „wertvollen Dienste“ in Griechenland.

Merten hatte während der Besatzung in Thessaloniki Kontakte zur politischen Elite Griechenlands geknüpft. Verstrickt in die Kollaboration mit den Nazis kooperierten viele griechische Nachkriegspolitiker allzu gerne mit ihren deutschen Kollegen, wenn es darum ging, eine Aufarbeitung der Verbrechen zu verhindern.

So konnte Merten zu seinem Rechtsanwaltsberuf zurückkehren. Neben seiner Tätigkeit im Justizministerium versuchte er auch politisch Karriere zu machen und wurde Mitgründer der Gesamtdeutschen Volkspartei, die sich gegen eine enge Westbindung und für ein starkes, wiedervereinigtes Deutschland aussprach.

1957 reiste Merten nach Griechenland, wo er unerwartet festgenommen und nach zwei Jahren Haft zu einer Freiheitsstrafe von 25 Jahren verurteilt wurde. Doch hinter den Kulissen des Merten-Prozesses fanden geheime Absprachen zwischen der griechischen und deutschen Regierung statt. Noch vor der Urteilssprechung 1959 unterschrieben sie einen Wirtschaftsvertrag, der eine geheime Zusatzklausel enthielt. Darin versprach Premierminister Konstantinos Karamanlis der deutschen Adenauer-Regierung die Einstellung aller Anklagen und eine Übergabe Mertens an Deutschland.

Nach nur sechs Monaten Gefängnisaufenthalt konnte Merten wieder nach Deutschland zurückkehren, wo man ihn für die kurze Haftzeit sogar entschädigte, sein Verfahren einstellte und 1968 endgültig beendete. (19)

Hunderte deutsche Ermittlungsverfahren wegen griechischer Kriegsverbrechen verliefen im Sand; nur ein Hauptverfahren schaffte es vor das Augsburger Landsgericht.

Bei dieser Verhandlung über eine Hinrichtung von sechs Zivilisten auf Kreta stellte sich das Gericht auf den Standpunkt der Wehrmacht, „daß mit dem Begriff Partisanen, wie er auf deutscher Seite im Jahr 1944 gebraucht wurde, alle Zivilpersonen im besetzten Gebiet verstanden wurden, welche der Begehung feindseliger Handlungen gegen Personen und Sachgüter der deutschen Kriegsmacht auch nur in etwa verdächtig waren“. Das Erschießen der Verdächtigen „ohne Standgerichtsurteil auf Befehl von Offizieren“ sei deshalb als „völkerrechtliche Notwehr“ einzustufen. Der angeklagte Wehrmachtsoffizier Richard Sand wurde freigesprochen.

Mit dieser Argumentation wurden weitere Verfahren blockiert, unter anderem eines in Bochum gegen den Kampfgruppenführer Franz Juppe, der am Kalavrita-Massaker teilgenommen hatte. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete die Verbrechen als notwendige Repressalien und „zulässige völkerrechtsmäßige Mittel“, um die Partisanen „zur Einhaltung des Völkerrechts zu zwingen“. (20)

Auch führende NS-Industrielle wie Hans-Günther Sohl, die maßgeblich für die Ausbeutung Griechenlands verantwortlich waren, setzten in der Bundesrepublik unbeschadet ihre Karriere fort.Sohl hatte die Chrom-Beschaffung für die Rüstung organisiert. Schon 1933 war er der NSDAP beigetreten und hatte zwei Jahre später die Leitung des Rohstoff-Ressorts der Friedrich Krupp AG übernommen. Als Vorstandsmitglied der Vereinigten Stahlwerke und Wehrwirtschaftsführer der Reichsvereinigung Eisen gehörte er zu den Hauptverantwortlichen der Zwangsarbeit und des Rohstoffraubs in den besetzten Gebieten.

Nach 1945 geriet er zunächst in Gefangenschaft. Doch unmittelbar nach seiner Entlassung 1947 nahm er wieder unbekümmert seinen Platz im Vorstand der Vereinigten Stahlwerke ein und stieg nach fünf Jahren zum Vorstandsvorsitzenden der Thyssen AG auf. In den siebziger Jahren war er Vorsitzender des Bundesverbands der Deutschen Industrie.

Die Kulturpropagandisten der NS-Verbrechen in Griechenland nisteten sich ebenso wieder ein, als hätte es ihre antigriechischen und antisemitischen Hetzschriften nie gegeben. Die Südosteuropa-Gesellschaft gründete sich 1952 einfach neu – unter demselben Namen wohlgemerkt (nur die Kurzform änderte sich in SOG). Bis vor zwei Jahren setzte sie sich überhaupt nicht mit ihren braunen Wurzeln auseinander.

Auf ihrer Website erklärt die SOG zu ihren „Aufgaben und Zielen“, dass sie „seit ihrer Gründung 1952 zu den wichtigen Trägern der deutschen Auswärtigen Kulturpolitik“ gehöre und „ein Forum für den Dialog zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den südosteuropäischen Ländern und für die politikberatende wie politikbegleitende Diskussion“ biete.

Eine erstaunliche Aussage, denn Gründer der SOG e.V. im Jahr 1952 war Fritz Valjavec, ein ungarisch-deutscher Historiker und eifriger Blut- und Boden-Propagandist, der ab 1935 das Südost-Institut in München geleitet hatte und später Professor an der Deutschen Auslandswissenschaftlichen Fakultät (DAI) der Universität Berlin wurde, die dem Reichssicherheitshauptamt unterstellt war. Er war im Krieg SS-Untersturmführer, spielte eine wichtige Rolle bei der „Gegnerforschung“ – so erstellte er beispielsweise zusammen mit Walter Schellenberg ein „Handbuch für Jugoslawien und Griechenland“ mit Listen von zu verhaftenden Personen – und beteiligte sich im Juli 1941 als „politischer Berater“ und „Dolmetscher“ an den Massakern des berüchtigten Sonderkommandos 10b der Einsatzgruppe D im ukrainischen Czernowitz, dem Tausende Juden und Kommunisten zum Opfer fielen.

In der neuen SOG tummelten sich noch andere alte Kollegen. Dazu gehörte Franz Ronneberger – 1939 Chef einer Dienststelle zur Erforschung des südosteuropäischen Pressewesens und Herausgeber der Vertraulichen Wirtschaftsnachrichten im Auftrag der SOEG, in denen während des Kriegs die Ausbeutungs- und Vernichtungspolitik auf dem Balkan vorbereitet und legitimiert wurde. Ronneberger, der außerdem regelmäßiger antisemitischer Hetzautor im Völkischen Beobachter gewesen war, saß nach dem Krieg im Präsidium und Wissenschaftlichen Beirat der SOG.

Lange Jahre war der Journalist Rudolf Vogel Vorsitzender der SOG. Als stellvertretender Chef einer NS-Propagandakompanie in Thessaloniki hatte er haarsträubende antisemitische Hetzartikel verfasst. Nach dem Krieg machte er Karriere bei der CDU. 1966 stiftete die SOG ihrem treuen Ex-Nazi die sogenannte „Rudolf-Vogel-Medaille“, die bis heute an herausragende deutsche Journalisten zu Südosteuropa-Fragen verliehen wird. Als Vogels NS-Vergangenheit 2013 öffentliches Aufsehen erregte, benannte man die Auszeichnung einfach in „Journalistenpreis“ um.

Die Liste ließe sich fortsetzen. „Kein Deutscher“, resümiert Hagen Fleischer, „wurde wegen an Griechen begangenen Kriegsverbrechen von einem bundesdeutschen Gericht verurteilt.“ (21)

Siebzig Jahre nach dem Vernichtungskrieg in Griechenland versucht die deutsche Elite heute erneut, sich als Großmacht in Europa und in der Welt zu etablieren und dabei Länder der Peripherie wie Griechenland zu unterjochen. Das EU-Spardiktat, das in diesen Tagen auf Betreiben der deutschen Regierung durchgesetzt wird, hat bereits wieder zu Hunger und Elend auf den Straßen Griechenlands geführt. Mit dem jetzt vereinbarten Privatisierungsfonds knüpft das deutsche Wirtschafts- und Finanzkapital an die alte Politik an, die Infrastruktur Griechenlands zu zerstören und alle Wirtschaftszweige, die lukrativ sind, der deutschen Kontrolle zu unterstellen und auszuplündern.

Ende

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Anmerkungen

18) Hagen Fleischer, „Die deutsche Besatzung(spolitik)“, S. 8.

19) Susanne-Sophia Spiliotis, „‘An Affair of Politics, Not Justice’: The Merten Trial (1957–1959) and Greek-German Relations“, in: Mark Mazower (Hg.), After the War Was Over: Reonstructing the Family, Nation, and State in Greece, 1943–1960, Princton/Oxford 2000, S. 293-302.

20) Norman Peach, „Wehrmachtsverbrechen in Griechenland“, in: Kritische Justiz 3 (1999), S. 380-97, hier: 381.

21) Fleischer, „Die deutsche Besatzung(spolitik)“, S. 10.

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