Verfassungsschutz erklärt AfD zum "Prüffall"

In der vergangenen Woche gab Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang bekannt, dass seine Behörde die AfD ab sofort als „Prüffall“ einstuft und einzelne Parteigliederungen, wie den völkisch-nationalistischen Flügel um Björn Höcke und die Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA), als „Verdachtsfall“ behandelt.

Das Ganze ist ein durchsichtiger Versuch, die wachsende Empörung über die AfD zu dämpfen, den Staat und den Verfassungsschutz zu stärken und das Vertrauen in sie wieder herzustellen.

Die AfD hetzt täglich im Bundestag und auf allen Medienkanälen gegen Flüchtlinge und Migranten und ist in breiten Bevölkerungsschichten verhasst. Gleichzeitig vergeht keine Woche, in der nicht neue Einzelheiten über rechtsextreme Seilschaften in der Polizei, in der Bundeswehr und in den Geheimdiensten bekannt werden. Der Verfassungsschutz selbst ist eng mit der rechtsextremen Szene verflochten und hegt bis in die höchste Ebene Sympathien für die AfD. Haldenwangs Vorgänger Hans-Georg Maaßen musste zurücktreten, weil er einen rechtsextremen Aufmarsch in Chemnitz verteidigt hatte.

Wenn Haldenwang nun versucht, den Eindruck zu erwecken, der Verfassungsschutz werde die AfD in Zukunft kontrollieren und in die Schranken weisen, ist das eine Farce, und zwar aus mehreren Gründen.

Erstens bedeutet „Prüffall“, dass alles beim Alten bleibt. „So etwas verkündet man nur, wenn man sonst nichts zu verkünden hat“, zitiert die Süddeutsche Zeitung einen Landesverfassungsschützer. Beamte des Verfassungsschutzes lesen öffentlich zugängliche Reden und Artikel von AfD-Politikern, wie sie dies bereits bisher getan haben, und prüfen, ob die Voraussetzungen für eine künftige Beobachtung der gesamten AfD vorliegen – selbstverständlich „ergebnisoffen“.

Selbst „Verdachtsfall“ bedeutet nicht, dass der „Flügel“ und die Junge Alternative mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht und abgehört werden, wie dies der Verfassungsschutz gegenüber linken und sozialistischen Organisationen praktiziert. Im Stadium des „Verdachtsfalls“ müsse besonders strikt auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel geachtet werden, hatte das Bundesverfassungsgericht 2005 in einer Entscheidung zur rechten Zeitung Junge Freiheit festgelegt.

Zweitens tritt der Verfassungsschutz der AfD nicht entgegen, sondern betreibt eher eine Art Imagepflege. Es stellt der rechtsextremen Partei einen Persilschein aus und berät sie, wie sie sich äußern und verhalten muss, damit sie nicht zu viele Wähler abstößt und in kommende Regierungen aufgenommen werden kann – was bereits nach den Landtagswahlen in Sachsen, Brandenburg und Thüringen im kommenden Herbst der Fall sein könnte.

Das macht unter anderem der 450-Seiten-Bericht deutlich, der als Grundlage diente, die AfD als „Prüffall“ einzustufen. Beamte des Verfassungsschutzes werten darin 180 Reden von 50 AfD-Funktionären aus. Laut Spiegel findet sich darin „eine endlose Liste von Tabubrüchen“. AfD-Funktionäre hetzen gegen „fremde Völkerschaften“, die „Frechheit der Wohlstandsmigranten“ und den „Geburten-Dschihad“ und verharmlosen das Nazi-Regime.

Doch obwohl der Verfassungsschutz „auf allen Ebenen der AfD“ solche Hetzparolen gefunden hat, erklärt er sie zu „Verdachtssplittern“, die für die Beobachtung der Gesamtpartei nicht ausreichten. Er bescheinigt der Bundes-AfD ausdrücklich, ihr offizielles Parteiprogramm sei nicht verfassungsfeindlich. Die AfD sei eine „große Partei“ mit vielen hundert Mandatsträgern, mehr als 30.000 Parteimitgliedern und mehreren Millionen Wählern, lobt er die AfD. Es gebe da intern noch viel Bewegung. Solange wolle man „nicht alle über einen Kamm scheren“, sondern noch ein wenig abwarten.

Drittens würde eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz – falls sich dieser wider Erwarten dazu durchringen sollte – bedeuten, dass sich diese selbst überwacht.

Mehrere NSU-Ausschüsse und der Münchner NSU-Prozess haben gezeigt, wie eng der Verfassungsschutz mit der rechtsextreme Szene verflochten ist. Er hat sie über V-Leute mit aufgebaut und mit Hunderttausenden Euro finanziert. Im unmittelbaren Umfeld der rechten Terrorzelle NSU befanden sich mehrere Dutzend V-Leute von Verfassungsschutz und Polizei, die alle nichts von ihrer mörderischen Tätigkeit gewusst haben wollen.

Im Verfassungsschutz selbst finden sich, wie der Fall Maaßen gezeigt hat, bis in die Spitze AfD-Sympathisanten. Wie viele Beamten des Geheimdiensts die AfD unterstützen, lässt sich aufgrund des Wahlgeheimnisses nicht feststellen. Sicher ist dagegen, dass sich unter den Abgeordneten und Funktionären der AfD zahlreiche Polizisten, Soldaten und Geheimdienstler befinden.

Die Symbiose von AfD und Verfassungsschutz ist derart offensichtlich, dass selbst Zeit-Kolumnistin Mely Kiyak ironisch bemerkt: „Ausgerechnet das Bundesamt, das in den vergangenen Jahren ein Biosphärenreservat für die nachhaltige, soziale und ökonomische Entwicklung von Nazistrukturen war, hat sich entschlossen, mit staatlichen Mitteln für #NazisRaus zu sorgen.“

Die Sozialistische Gleichheitspartei (SGP) warnt seit langem davor, dass die Rechtsextremen vom Staatsapparat unterstützt und gezielt aufgebaut und ermutigt werden. Sie werden, wie in den 1930er Jahren die Nazis, wieder gebraucht, um die linke und sozialistische Opposition gegen soziale Ungleichheit, Militarismus und Rassismus einzuschüchtern und zu unterdrücken. Der Verfassungsschutz, eine völlig undemokratische Behörde mit 3100 Mitarbeitern und einem Jahresbudget von 350 Millionen Euro (Landesämter nicht eingerechnet) spielt dabei eine Schlüsselrolle.

Der „Verfassungsschutzbericht 2017“, der im vergangenen Sommer erschien, erwähnt die AfD und ihr rechtsextremes Umfeld mit keinem Wort. Dagegen erklärt er jeden zum „Linksextremisten“ und „Beobachtungsobjekt“, der – so wörtlich – das „kapitalisti­sche System als Ganzes“ ablehnt und es „für alle gesell­schaftlichen und politischen Missstände wie soziale Ungerechtig­keit, ‚Zerstörung‘ von Wohnraum, Kriege, Rechtsextremismus und Rassismus sowie für Umweltkatastrophen“ verantwortlich macht.

Die SGP wird darin als „linksextremistische Partei“ und als „Beobachtungsobjekt“ aufgeführt, weil sich ihre Agitation „gegen die bestehende, pauschal als ‚Kapitalismus‘ verunglimpfte staatliche und gesellschaftliche Ordnung, gegen die EU, gegen ver­meintlichen Nationalismus, Imperialismus und Militarismus sowie gegen die Sozialdemokratie, die Gewerkschaften und auch gegen die Partei DIE LINKE“ richtet. Die SGP geht dagegen juristisch vor.

Die Forderung nach einer Überwachung der AfD durch den Verfassungsschutz lehnt die SGP im Gegensatz zur Linkspartei, den Grünen und anderen ab. Sie bedeutet, den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben und ausgerechnet jene Behörde zu stärken, die eine Schlüsselrolle beim Aufbau der extremen Rechten spielt. Alle historischen Erfahrungen zeigen, dass die Stärkung des Staatsapparats unter dem Vorwand des „Kampfs gegen rechts“ stets dazu dient, ihn schließlich gegen sozialistische Gegner des Kapitalismus einzusetzen.

Deshalb darf der Verfassungsschutz nicht mit der Aufsicht über AfD beauftragt werden; er gehört abgeschafft und muss aufgelöst werden. Die einzige Mittel, das Anwachsen der extremen Rechten zu stoppen, ist die Mobilisierung der Arbeiterklasse für ein internationales sozialistisches Programm.

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