Lübcke-Mord: Bundesanwaltschaft erhebt Anklage

Der Generalbundesanwalt hat letzte Woche die Anklageschrift gegen den mutmaßlichen Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) an das zuständige Oberlandesgericht in Frankfurt überstellt.

Der Neonazi Stephan Ernst wird angeklagt, Lübcke in der Nacht zum 2. Juni 2019 auf der Terrasse seines Wohnhauses kaltblütig erschossen zu haben. Gegen seinen Bekannten Markus Hartmann bestehe der hinreichende Tatverdacht der Beihilfe zum Mord, schreibt die Bundesanwaltschaft in einer Pressemitteilung.

Ernst hatte die Tat zunächst gestanden, widerrief sein Geständnis aber nach wenigen Tagen. Im Januar dieses Jahres bezichtigte Ernst dann Hartmann, den tödlichen Schuss abgegeben zu haben, was dieser wiederum bestreitet. Die Beweislage gegen Ernst ist erdrückend. An der Tatwaffe, der Munition darin und an Walter Lübcke selbst wurde DNA von Ernst gefunden. Von Hartmann haben die Ermittler nach eigenen Angaben keine Spuren am Tatort entdeckt.

„Ausschlaggebend für die Tat war die von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit getragene völkisch-nationalistische Grundhaltung“ von Ernst, heißt es in der Anklageschrift. 2015 waren Ernst und Hartmann auf einer Bürgerversammlung anwesend, auf der Lübcke die Unterbringung von Flüchtlingen im hessischen Lohfelden verteidigte. Im Verlauf der folgenden zwei Jahre soll Ernst den Entschluss gefasst haben, Lübcke zu ermorden. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm niedrige Beweggründe und Heimtücke vor.

„Es kam ihm zudem darauf an, durch die Ermordung ein öffentlich beachtetes Fanal gegen die von ihm abgelehnte gegenwärtige staatliche Ordnung zu setzen“, schreibt der Generalbundesanwalt. Das Attentat habe daher die Sicherheit der Bundesrepublik gefährdet.

Die Bundesanwaltschaft hält Ernst für voll schuldfähig. Ein forensischer Psychiater konnte keine Anhaltspunkte für eine verminderte Schuldfähigkeit feststellen. Da Ernst einen Hang zur Begehung schwerer Straftaten habe, wie es in der Anklage heißt, liegen die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung vor, d. h., für eine Inhaftierung über die 15 Jahre Höchststrafe hinaus.

Die 322-seitige Anklageschrift wirft Ernst nicht nur den Mord an Lübcke vor, sondern auch einen weiteren Mordversuch. Die Bundesanwaltschaft verdächtigt ihn, am 6. Januar 2016 versucht zu haben, im Kasseler Vorort Lohfelden den Iraker Ahmad E. zu ermorden. Ernst soll sich auf einem Fahrrad dem Asylbewerber von hinten genähert und ihm ein Messer in den Rücken gerammt haben. Das Opfer wurde schwer verletzt.

Die Suche der Polizei nach einem Täter war lange erfolglos geblieben, doch bei den Ermittlungen im Fall Lübcke ergab sich ein Verdacht gegen Stephan Ernst. An einem Klappmesser, das die Polizei im Keller des Hauses von Ernst und seiner Familie sicherstellte, fand sich eine DNA-Spur, die mutmaßlich von dem Iraker stammt.

Auch bei einem weiteren Anschlag gilt Ernst als verdächtig, hier reichen aber die Indizien nicht für eine Anklage aus. Im Februar 2003 hatte ein Schuss das Küchenfenster eines Lehrers durchschlagen, der aktiv gegen Rechtsextreme auftrat, und ihn nur knapp verfehlt. Den Namen und ein Foto des Lehrers fand die Polizei auf einem USB-Stick im Keller des Hauses von Ernst.

Markus Hartmann wird hauptsächlich wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke angeklagt (beiden Angeklagten werden auch noch Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen). Hartmann soll Ernst den Kontakt zum Waffenhändler beschafft haben, bei dem er sich die Tatwaffe kaufte. Und er soll Ernst psychische Beihilfe zum Mord geleistet haben, „unter anderem durch gemeinsame Schießübungen in Wäldern und Schützenvereinen in den Jahren 2016 bis 2018“.

Hartmann habe den späteren Lübcke-Mörder im „Umgang mit Schusswaffen, auch in Bezug auf die spätere Tatwaffe“, angeleitet, wirft ihm der Generalbundesanwalt vor. Auch durch die gemeinsame Teilnahme an verschiedenen Demonstrationen des rechten politischen Spektrums habe Hartmann seinem Bekannten „Zuspruch und Sicherheit für dessen Tat“ vermittelt.

Hartmann soll nicht in die konkreten Anschlagspläne eingeweiht gewesen sein, habe es aber spätestens ab Juli 2016 für möglich gehalten, dass Ernst wegen der Flüchtlingspolitik einen Politiker ermorden könnte. Hartmann habe „dies billigend in Kauf“ genommen und somit Ernst in seinem Willen bestärkt, Lübcke zu töten.

Wie bereits beim Nationalsozialistischen Untergrund (NSU), der zwischen 2000 und 2007 zehn Morde sowie mehrere Anschläge und Banküberfälle verübte, stellt sich auch bei Ernst und Hartmann die Frage, wie weit staatliche Stellen Bescheid wussten oder gar in ihre Pläne verwickelt waren. Und wie beim Münchener NSU-Prozess ist nicht zu erwarten, dass der Generalbundesanwalt und das Gericht dieser Frage nachgehen werden.

Ernst ist den Behörden schon seit Jahrzehnten als rechter Straftäter bekannt. Seit 1989 fällt er mit Delikten auf, mehrere Jahre verbrachte er im Gefängnis. Schon 1992, da war er keine 20 Jahre alt, hatte er einen beinahe tödlichen Messerangriff auf einen türkischen Imam in Wiesbaden sowie einen Rohrbombenanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Hessen verübt. Im damaligen Gerichtsverfahren, berichtet der Spiegel, habe ein Gutachter bei ihm eine „schwere seelische Abartigkeit“ diagnostiziert, die zu einer verminderten Schuldfähigkeit führte. „Ein Wiesbadener Psychologe hatte Ernst 1994 ‚Soziopathie‘ attestiert“, so das Magazin.

Aus dem Gefängnis entlassen, schloss sich Ernst sofort wieder den Rechtsextremen an. Er und Hartmann bewegten sich jahrelang in der Kasseler Neonazi-Szene, deren harter Kern nie aus mehr als 50 Personen bestand. Diese Szene hatte nachweislich Kontakte zum NSU, der 2006 in Kassel den jungen Halit Yozgat ermordete.

Allein der hessische Verfassungsschutz führte um das Jahr 2006 in dieser relativ kleinen Neonaziszene mindestens sieben V-Personen. Der hessische Verfassungsschutzbeamte Andreas Temme, der in seinem Heimatdorf den Spitznamen „Klein-Adolf“ hatte und private Beziehungen zu den Hells Angels pflegte, war mit all diesen V-Leuten vertraut. Und er war während des Mordes an Halit Yozgat am Tatort. Ermittlungsunterlagen des Polizeipräsidiums Mittelfranken aus dem Jahr 2006, über die das RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) Anfang des Jahres berichtete, zeigen auch Verbindungen Temmes zu früheren NSU-Morden auf.

Die antifaschistische Recherche-Website Exif zeigt in einer ausführlichen Analyse zahlreiche Verbindungen, Parallelen und persönliche Kontinuitäten zwischen den brutalen Morden an Halit Yozgat und Walter Lübcke auf.

Der Fall Hartmanns steche dabei heraus, schreibt Exif. Er komme ursprünglich aus Rudolstadt, also aus derselben Gegend in Thüringen wie der NSU. Bereits dort war Hartmann in der rechtsextremen Szene aktiv, 2006 befand er sich bereits in Kassel. Er wurde sogar im Rahmen der Ermittlungen zum Mord an Halit Yozgat von der Polizei befragt. Die Ermittler hatten festgestellt, dass er auffallend häufig eine Internet-Seite angeklickt hatte, die über den Mordfall berichtete. Hartmann behauptete, das Mordopfer Halit Yozgat „flüchtig“ gekannt zu haben. Die Polizei hakte daraufhin die Spur als irrelevant ab.

Als Hartmann und Ernst gemeinsam mit mehreren hundert Neonazis drei Jahre später, am 1. Mai 2009, eine Kundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbunds in Dortmund angriffen, wurden beide letztmalig festgenommen. Das Amtsgericht Dortmund verurteilte Ernst zu sieben Monaten Haft auf Bewährung. Hartmann kam ohne Strafe davon.

Beide bewegten sich fortan weiter in der rechten Szene, wurden aber nicht mehr strafrechtlich belangt, so dass die Verfassungsschutzbehörden nach dem Mord an Lübcke sagen konnten, die beiden seien von ihrem Radar verschwunden. Das ist nachweislich falsch.

Aussagen von Cornelia Zacharias von der Generalbundesanwaltschaft (GBA) auf einer Sitzung des „Ausschusses für Inneres und Heimat“ am 15. Januar 2020 legen laut Exif nahe, dass Hartmann V-Mann war oder ist. Auf dieser Sitzung wurde über den aktuellen Stand der Ermittlungen im Mordfall Walter Lübcke berichtet. Auf die Frage, ob Markus Hartmann Informant einer Behörde gewesen sei, antwortete Zacharias, sie wisse es zwar, sei aber nicht befugt, darüber Auskunft zu geben. „Zuvor jedoch hatte ein Vertreter der GBA auf die Frage, ob Stephan Ernst Spitzel gewesen sei, ohne Umschweife gesagt, dass man dies seitens seiner Behörde ausschließen könne“, schreibt Exif. „Dieses Statement blieb bei Markus Hartmann aus.“

Falls Hartmann Informant war, stellt sich auch die Frage, ab wann er auf der Gehaltsliste des Verfassungsschutzes stand. Schon 2006, als Halit Yozgat ermordet wurde? Kennen sich Hartmann und Temme, der beim Verfassungsschutz für V-Leute in der rechten Szene verantwortlich war, und wenn ja, wie lange? Denn der Beamte Temme, über den die hessische Landesregierung ihre schützende Hand hält, wurde nach dem NSU-Mord an Yozgat in die von Walter Lübcke geleitete Regierungsbehörde versetzt.

Wusste Lübcke Dinge über diese rechtsextremen Verbindungen, die ihm zum Verhängnis wurden? Gab es noch andere Gründe, als sein Auftritt auf der Bürgerversammlung in Lohfelden, die den Ausschlag für seine Ermordung gaben? Wer, außer Ernst und Hartmann, war noch in die Mordpläne verstrickt? Das sind alles Fragen, die nach den Verbrechen des NSU und der Verstrickung der Geheimdienste darin mehr als berechtigt sind.

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Neue Verbindungen zwischen Lübcke-Mord, NSU und Verfassungsschutz, 16. Januar 2020

Lübcke-Mord: Was verheimlicht der Verfassungsschutz?, 5. August 2019

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