Bundesanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren zum Oktoberfestattentat ein

Hintermänner bleiben unbenannt

Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe stellt fast 40 Jahre nach dem Oktoberfestattentat das 2014 wieder aufgenommene Ermittlungsverfahren endgültig ein. Sie gibt erstmals zu, dass es sich bei dem Attentäter Gundolf Köhler um einen Rechtsradikalen handelte, der aus politischen Gründen mordete. Doch das war nach allem, was man wusste, schwer zu leugnen. Die Hintergründe und die Hintermänner, vor allem die Rolle der Geheimdienste, allen voran des Bundesamtes für Verfassungsschutz, sollen für immer im Dunkeln bleiben.

Das Oktoberfestattentat war der schwerste rechte Terroranschlag in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die von Köhler am Abend des 26. September 1980 in einen Papierkorb gelegte Bombe tötete in München zwölf Besucher des Oktoberfestes sowie ihn selbst. 211 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt.

Opfer des Anschlags am Tatort vor dem Haupteingang zum Oktoberfest (AP Photo/Dieter Endlicher, FILE)

Die Ermittlungsbehörden hatten damals das neonazistische und rechtsterroristische Umfeld des Attentäters vertuscht. Zeugenaussagen, laut denen Köhler am Abend des Anschlags nicht allein war, wurden ignoriert. Schnell wurde die These des Alleintäters aufgestellt. Gundolf Köhler, der in der rechtsextremen Wehrsportgruppe Hoffmann mittrainierte und ein Hitler-Bild über dem Bett hängen hatte, soll die Bombe aus Liebeskummer und Frust über eine nicht bestandene Prüfung gebaut und gezündet haben, quasi ein erweiterter Suizid eines leidenden Studenten. Nur etwa zwei Jahre nach dem Attentat, am 23. November 1982, stellte der Generalbundesanwalt die Ermittlungen ein.

Der Journalist Ulrich Chaussy und der Opferanwalt Werner Dietrich fanden sich nie mit dieser offiziellen Version ab und stellten jahrzehntelang eigene Recherchen an. Ihrer Arbeit war es zu verdanken, dass sich die Bundesanwaltschaft Ende 2014 gezwungen sah, das Verfahren wieder aufzunehmen. Doch bereits im letzten Jahr wurde die Sonderkommission „26. September“ des bayerischen Landeskriminalamts wieder aufgelöst.

„Der Täter hat aus einer rechtsextremistischen Motivation heraus gehandelt“, sagte nun ein hoher Ermittler der Süddeutschen Zeitung. „Gundolf Köhler wollte die Bundestagswahl 1980 beeinflussen. Er strebte einen Führerstaat nach Vorbild des Nationalsozialismus an.“ Deswegen habe er die Bombe auf dem Oktoberfest gelegt. Für den Terroranschlag sollten Linke verantwortlich gemacht werden. Davon sollte dann in der kurz darauffolgenden Bundestagswahl der rechte Kanzlerkandidat der CSU Franz-Josef Strauß profitieren. „Es war kein Amoklauf ohne Sinn und Verstand“, so ein Ermittler zur Süddeutschen Zeitung.

Anwalt Dietrich und Journalist Chaussy zeigten sich in ersten Stellungnahmen erleichtert, dass die Staatsanwaltschaft nun die Tat als rechten Terroranschlag wertet. Denn nun sollte es möglich sein, dass die Opfer entschädigt werden. Rund einhundert von ihnen leben noch. Jahrzehntelang waren sie trotz lebenslanger, teils schwerster Beeinträchtigungen durch die Bombensplitter von den Behörden abgewiesen und als Simulanten verhöhnt worden. Allein 58 Menschen wurden 1980 gelistet, denen die Beine amputiert werden mussten und die schwere Organverletzungen erlitten hatten. Bis heute verweigert das Bundesamt für Justiz den Opfern eine Entschädigung aus dem Fonds für Terror- und Extremismusopfer.

Nun wird allgemein erwartet, dass die Opfer entschädigt werden, auch wenn der Fonds der Bundesregierung nur für Betroffene eines nach 1990 verübten Anschlags zahlen muss. Denn für Anschläge davor, so steht es festgeschrieben, fließe Geld nur bei „besonders schweren Vorkommnissen“. Auch wenn das Oktoberfest-Attentat dieses Kriterium erfüllt, werden die Opfer noch weiter für ihre Entschädigung kämpfen müssen.

Doch unabhängig vom weiteren Verlauf der Opferentschädigung hat die Einstellung des Ermittlungsverfahrens weitreichende politische Dimensionen. Denn sie bewirkt vor allem eines: Die Hintermänner, die Rolle einzelner Politiker und staatlicher Behörden bleiben im Dunkeln.

Die Ermittler befragten noch einmal mehr als 1000 Zeugen, verfolgten fast 800 neue Spuren und durchforsteten mehr als 420.000 Seiten neue Akten aus den westdeutschen und ostdeutschen Geheimdienstapparaten. „Doch es half nicht“, schreibt der Spiegel. „Die offenen Fragen im Zusammenhang mit dem bislang verheerendsten rechtsextremen Terroranschlag in Deutschland werden wohl unbeantwortet bleiben.“ Die Süddeutsche Zeitung schreibt in ähnlicher Diktion: „Der Aufwand konnte die Fehler der Vergangenheit nicht heilen.“

Doch die Ermittlungen nach dem Anschlag und die Reaktion der Geheimdienste und der Bundesregierungen in den letzten vier Jahrzehnten waren keine „Fehler“. Die ersten Ermittlungen 1980 bis 1982 hatten das Ziel gehabt, alle Hinweise auf das rechtsextreme Umfeld Köhlers sowie auf die Wehrsportgruppe Hoffmann, die der Verfassungsschutz beobachtete, zu eliminieren. Die These des liebeskranken Einzeltäters war vor 40 Jahren nicht plausibler als heute.

Anschließend wurden alle Spuren und Beweise, die im Nachhinein noch eine Gefahr für Rechtsextreme und Geheimdienste hätten sein können, beseitigt. So wurden in den Aschenbechern von Köhlers in Tatortnähe abgestelltem Auto 48 Zigarettenstummel gefunden. Sie wurden schon im Februar 1981 vernichtet, ein halbes Jahr nach dem Anschlag.

Auf den Kippen von sechs verschiedenen Sorten – mit und ohne Filter – hatten die Ermittler die Spuren von drei unterschiedlichen Blutgruppen gefunden. DNA konnte man damals noch nicht auswerten. Die Stummel waren ein eindeutiger Hinweis darauf, dass Köhler – wie viele Zeugen bestätigt hatten – nicht allein nach München zum Oktoberfest gefahren war. Später hätte man mithilfe der DNA an den Zigarettenkippen womöglich die Mitfahrer Köhlers finden können. Eine abgerissene Hand, die keinem der bekannten Opfer zugeordnet werden konnte, wurde mit allen anderen noch übriggebliebenen Asservaten 1997 vernichtet.

Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD weigerte sich 2014/2015 pauschal, Fragen der parlamentarischen Opposition zu beantworten, die über die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zum Oktoberfestattentat und dem rechtsextremen Umfeld Köhlers durch ihre V-Leute Auskunft verlangte. 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht auf eine Organklage von Grünen und Linken, dass die Bundesregierung nur einige einzelne Fragen beantworten müsse. Wichtige Fragen durfte sie weiter unbeantwortet lassen.

Im Jahr 2015 hatte Ulrich Chaussy in einem Interview mit der WSWS berichtet, dass die Ermittler im wiederaufgenommenen Verfahren nicht gewillt seien, „in die gebotene kritische Überprüfung der Ermittlungen ihrer ehemaligen Kollegen einzutreten“. Die „Soko 26. September“ habe die Ermittlungspannen von früher nicht aufklären wollen, so der Journalist.

Anstatt etwas über mögliche Hintermänner und Komplizen des Attentäters Köhler zu enthüllen, entkräfteten die Ermittler alle entsprechenden Hinweise. Die Zeugin, wegen deren Aussage das Verfahren 2014 vor allem wieder aufgenommen worden war, soll sich schlicht in der Zeit geirrt haben. Auch zwei enge Freunde Köhlers verhörten die Ermittler erneut, sie hatten sich schon 1980 widersprochen. Nun ist die Bundesanwaltschaft zu dem Ergebnis gelangt, es deute alles darauf hin, dass sie mehr wüssten, als sie aussagten. Es ist ihnen aber nichts mehr nachzuweisen. Die „Beteiligung weiterer Personen als Mittäter, Anstifter oder Gehilfen bei der Tat“, erklären die Fahnder, könne nicht ausgeschlossen, aber auch nicht bewiesen werden.

Die Ermittler fanden auch einen Komplizen des rechtsradikalen Revierförsters Heinz Lembke, der im Verdacht stand, den Sprengstoff geliefert zu haben – aber angeblich keine Verbindung zu Köhler. Ob Lembke für den Verfassungsschutz oder andere staatliche Stellen gearbeitet hat, bleibt unklar. Anwalt Dietrich hatte in Akten den Vermerk, „Erkenntnisse über Lembke sind nur zum Teil gerichtsverwertbar“, entdeckt – eine Formulierung die normalerweise nur bei V-Leuten oder Mitarbeitern von Geheimdiensten vorkomme. Lembke war 1981 erhängt in seiner Zelle aufgefunden worden, nachdem er angekündigt hatte, umfassend auszusagen.

Daher ist es abzulehnen, dass das Oktoberfestattentat nun ad acta gelegt wird. Es ist nicht zu akzeptieren, dass der Verfassungsschutz sich jeglicher Kontrolle entzieht, einen Staat im Staate bildet und selbst bestimmt, welche seiner Akten er herausgibt und welche nicht. Der Autor dieser Zeilen las im Bundesarchiv in Koblenz 1998 die Verfassungsschutzakte Lembkes – zumindest die Seiten, die vorlagen. Denn es fehlten offensichtlich die wichtigsten Seiten der Akte, die der Geheimdienst nicht an das relativ frei zugängliche Archiv übergeben hatte.

Der Verfassungsschutz und alle Geheimdienste müssen abgeschafft und aufgelöst werden. Ihre Archive müssen geöffnet werden, damit vertrauenswürdige Personen – wie z. B. investigative Journalisten und seriöse Wissenschaftler – die Rolle und die klandestinen Aktivitäten der Geheimdienste vollumfänglich untersuchen und der breiten Öffentlichkeit bekannt machen können.

Siehe auch:

Ermittlungen zum Oktoberfestattentat sollen eingestellt werden
[1. Juni 2019]

Ermittlungen zum Oktoberfestattentat werden wieder aufgenommen
Welche Rolle spielten Geheimdienste und Behörden?
[27. Dezember 2014]

Oktoberfestattentat: Bundesregierung muss Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten geben
[21. Juli 2017]

„Das ist eine Sache, die mich beunruhigt“
Ein Interview mit Ulrich Chaussy über seine Recherchen zum Oktoberfestattentat
[12. Dezember 2015]

Buchbesprechung: Wie die Verdrängung des Rechtsterrors begann
[17. Februar 2016]

Dokumentarfilm „Attentäter - Einzeltäter? Neues zum Oktoberfestattentat“
[11. Februar 2015]

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