Britischer High Court stellt sich gegen Assange auf die Seite der USA

Der britische High Court hat den USA zwei weitere Gründe zugestanden, mit denen sie Einspruch gegen ein niedrigeres britisches Gericht erheben können, das die Auslieferung von Julian Assange verweigert hatte.

WikiLeaks-Gründer Assange sitzt nach wie vor im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh. Ihm drohen die Auslieferung an die USA und danach eine Anklage nach dem Espionage Act, die möglicherweise zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe führen wird. Sein „Verbrechen“ war es, staatliche Kriegsverbrechen, Folter, Überwachung, Korruption und Putschpläne aufgedeckt zu haben.

WikiLeaks-Gründer Julian Assange (AP Photo/Matt Dunham) [AP Photo/Matt Dunham]

Am 4. Januar verhinderte Bezirksrichterin Vanessa Baraitser eine Auslieferung, indem sie erklärte, dies sei aufgrund seines geistigen Gesundheitszustandes „repressiv“ und würde zu einer beträchtlichen Selbstmordgefahr führen.

Anwälte der US-Regierung nannten fünf Gründe für einen Einspruch gegen dieses Urteil:

· Erstens: Baraitser ist bei ihrer Anwendung des Tests nach Abschnitt 91 des Auslieferungsgesetzes von 2003 ein Rechtsirrtum unterlaufen. Der entsprechende Abschnitt verbietet eine Auslieferung, wenn der geistige oder körperliche Zustand der Person diese ungerecht oder repressiv machen würde.

· Zweitens: Baraitser hätte die USA rechtzeitig informieren sollen, damit die Regierung Gelegenheit hat, dem Gericht zu versichern, dass auf Assanges Gesundheit Rücksicht genommen werde.

· Drittens: Die Richterin hätte die Beweise der zentralen psychiatrischen Expertin der Verteidigung, Professor Kopelman, nicht akzeptieren dürfen oder zumindest weniger stark berücksichtigen müssen.

· Viertens: Baraitser habe in ihrer Gesamtbewertung der Beweise für eine Selbstmordgefahr Fehler gemacht.

· Fünftens: Die USA haben Großbritannien ausreichend Sicherheiten hinsichtlich der Bedingungen gegeben, in denen Assange festgehalten würde.

Den USA wurde zuerst eine Berufung wegen der Gründe Eins, Zwei und Fünf zugestanden, aber nicht wegen Drei und Vier. Bei einer Vorverhandlung am Mittwoch wurde diese Entscheidung jedoch von Lord Justice Holroyde und Mrs. Justice Farbey rückgängig gemacht und auch Gründe Drei und Vier gelten gelassen.

Ihre Entscheidung bestätigt, dass das Urteil vom 4. Januar, in dem die Auslieferung abgelehnt wurde, nur eine taktische Pause in der pseudojuristischen Hetzjagd war, und dass sie jetzt fortgesetzt wird.

In ihrer ursprünglichen Entscheidung hatte Baraitser sämtliche undemokratischen und faktisch unhaltbaren Argumente der Anklage bis auf den Aspekt seiner geistigen Gesundheit – womit sein Schicksal am seidenen Faden hing. Jetzt wird den USA die Gelegenheit gegeben, auch dieses letzte verbliebene Hindernis aus dem Weg zu räumen.

Wie Assanges Anwälte in ihrem Einspruch argumentieren, hält keines der Argumente in der Berufung der USA einer Überprüfung stand.

Was Grund Eins angeht, so haben die Anwälte der USA „keine Rechtsirrtümer in der Herangehensweise der Bezirksrichterin identifiziert“. Diese habe den relevanten „Turner-Test“ in einer Weise angewandt, die mit dem Fall Lauri Love aus jüngerer Vergangenheit in Übereinstimmung stehe.

Was Grund Zwei angeht, so war das Gericht nicht verpflichtet, die USA zur Abgabe von Garantien aufzufordern.

Was Grund Fünf angeht, so sind die neuen „Garantien“ der USA nichts Derartiges – sie beruhen auf Bedingungen und wurden bereits in früheren Fällen abgegeben und wieder gebrochen. Zudem wurden sie so spät erbracht, dass sie nicht mehr ausreichend geprüft werden können und widersprechen „dem seit langem gültigen und elementaren Prinzip“, dass „Parteien eines Auslieferungsverfahrens alle Beweise vorlegen und auf alle relevanten Fragen bei einer einzigen Auslieferungsanhörung eingehen müssen.“

Zu Gründen Drei und Vier stellte Kronanwalt Edward Fitzgerald als Assanges Repräsentant am Mittwoch fest, sie seien schlicht „nicht für eine Argumentation brauchbar“.

Claire Dobbin, eine Anwältin der US-Seite, erklärte, der medizinische Expertenzeuge der Verteidigung Professor Kopelman habe das Gericht getäuscht; deshalb hätten seine Beweise weniger gewichtet oder als unzulässig gewertet werden müssen. Kopelman habe in einem vorläufigen Bericht nicht erwähnt, dass sich Assange in einer Beziehung mit Stella Moris befinde und zwei Kinder mit ihr gezeugt habe, was von direkter Relevanz für die Frage nach seinem geistigen Gesundheitszustand sei.

Doch Baraitser habe, wie es in der Berufung der Anklage hieß, keine „exakte Analyse durchgeführt“, warum Professor Kopelman so gehandelt habe. Tatsächlich sei sie sich, wie Fitzgerald erklärte, „der Kritik vollauf bewusst“ gewesen und hätte „sich die richtige Frage gestellt“, ob dies im Kontext seines allgemeinen Verhaltens seine Unparteilichkeit in Frage stelle.

In ihrem Urteil vom 4. Januar hatte Baraitser erklärt, sie „akzeptiert nicht, dass Professor Kopelman in seiner Pflicht vor Gericht versagt hat, als er die Beziehung zwischen Ms. Morris und Assange nicht bekanntgab“. Sie bezeichnete Kopelmans Auslassung als „verständliche menschliche Reaktion auf Mrs. Moris' Lage“, die sie nicht zu einem falschen Schluss geführt habe.

Man muss nicht zugestehen, dass Baraitser zu diesem Urteil aus Sorge um das Rechtmäßigkeitsprinzip kam, um die Argumente der USA zu entlarven. Fitzgerald erklärte bei der Anhörung am Mittwoch: „Unbestreitbar gibt es das Prinzip, dass jeder Fehler, egal wie verständlich er ist... alle Beweise eines Experten für ungültig erklärt... Man muss es im Kontext seiner übergeordneten Pflicht zur Unparteilichkeit sehen.“

Dobbin stellte am Mittwoch eine charakteristische Frage zu Kopelmans „menschlicher Reaktion“: „Was bedeutet das überhaupt?“ Fitzgerald schilderte später eindringlich die außergewöhnlich repressiven Umstände, unter denen Kopelman sein Urteil gefällt hatte: „Es war eine Überwachungsfirma beteiligt, die eine DNA-Probe von der Windel von [Assanges] Baby genommen hat. Dieselbe Firma sagte, dass auch auf Stella Moris besondere Aufmerksamkeit gerichtet werden müsse. Sie hat Mittel geprüft, ihn [Assange] entweder zu entführen oder zu vergiften.“

Fitzgerald bezog sich hiermit auf das Unternehmen UC Global, das während Assanges Aufenthalt in der ecuadorianischen Botschaft für deren Sicherheit sorgte. Mittlerweile haben jedoch zwei ehemalige Angestellte ausgesagt, das Unternehmen habe für die CIA gearbeitet.

Sein Kommentar zerriss den Schleier zwischen dem Gerichtsverfahren – in dem Assanges Fall angeblich als rechtmäßige juristische Frage verhandelt wird – und der Realität, in der die USA eine schmutzige Kampagne um den Kopf des WikiLeaks-Gründers führen. Die Angriffe auf Kopelman, weil er Assanges Familie vor den professionellen Dieben und Auftragsmördern der USA schützen wollte, ermöglichen es den USA, ein Verfahren fortzusetzen, das zum Großteil auf nachgewiesenen Lügen eines überführten Betrügers und FBI-Informanten beruht!

Zu Grund Vier zitierte Fitzgerald ausführlich aus Baraitsers „klarer, umfassender und, unserer Meinung nach unangreifbarer“ Argumentation, mit der sie zu dem Schluss kam, dass bei Assange beträchtliche Selbstmordgefahr bestehe. Er erklärte, die Argumente der US-Anwälte kämen einer unverhohlenen Forderung an das Berufungsgericht gleich, „die ganze Sache neu zu bewerten und einen anderen Schluss zu ziehen als die Person, die alle Beweise gehört hat.“

Nach einer einstündigen Unterbrechung akzeptierte der High Court die Argumente der US-Anwälte und erklärte: „Allgemein geht dieses Gericht zurecht vorsichtig bei der Tatsachenfindung vor... wie es die Richterin getan hat“. Allerdings erklärte es, Kopelmans Vorgehen lasse seinen Fall „ungewöhnlich“ wirken. Die letzte Berufungsanhörung wurde für den 27. und 28. Oktober angesetzt.

Moris erklärte vor dem Gerichtsgebäude gegenüber Journalisten: „Was heute noch nicht diskutiert wurde, ist die Frage, warum ich um die Sicherheit unserer Kinder und Julians Leben besorgt war: Die ständigen Drohungen und Einschüchterungen, mit denen wir und Julian zehn Jahre lang terrorisiert wurden.

Drohungen gegen mich, Drohungen gegen unsere Kinder, Morddrohungen gegen Julians ältesten Sohn Daniel. Morddrohungen gegen Julian, die Aussicht auf eine 175-jährige Haftstrafe. Und vor allem die Inhaftierung eines Journalisten, der nur seine Arbeit gemacht hat. Das sind langfristige Bedrohungen für sein Leben innerhalb der letzten zehn Jahre. Das sind nicht nur juristische Gegenstände. Das ist unser Leben. Wir haben das Recht zu existieren, zu leben, wir haben ein Recht darauf, dass dieser Alptraum endlich endet.“

Die Entscheidung vom Mittwoch muss als Warnung verstanden werden. Die offizielle Kampagne Don't Extradite Assange (DEA) und ihre sorgfältig ausgewählten und geförderten Unterstützer wie Labour-Parteichef Jeremy Corbyn haben an die Vernunft der Biden-Regierung und der britischen Justiz appelliert. Tariq Ali erklärte den Anwesenden bei einem Treffen in London im Februar 2020: „Wenn der Fall an die höheren Gerichte übertragen wird, werden wir hoffentlich Richter finden, die bereit sind, einfach anständig zu sein.“

Derart selbstzufriedene Untätigkeit ist einfach kriminell. Assanges Schicksal darf nicht in den Händen des Kriegstreibers Biden oder des korrupten britischen Justizsystems verbleiben. Seine Freiheit erfordert die politische Mobilisierung der internationalen Arbeiterklasse, die jetzt überall auf der Welt den Kampf für die Verteidigung demokratischer Rechte aufnimmt.

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