Zu den ersten Opfern des Irankriegs gehört das Völkerrecht, wie es nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelt wurde. Fast alle Rechtsexperten sind sich einig, dass es keine völkerrechtliche Grundlage für den Krieg der USA und Israels gegen das Land mit 90 Millionen Einwohnern gibt. Es handelt sich um einen illegalen Angriffskrieg, um ein „Verbrechen gegen den Frieden“, wie einer der Hauptanklagepunkte gegen die Nazi-Verbrecher in den Nürnberger Prozessen lautete.
Es ist nicht das erste Mal, dass die USA und ihre Verbündeten das Völkerrecht missachten. So verstießen die Kriege gegen Jugoslawien (1999), gegen den Irak (2003) und gegen Libyen (2011) klar gegen internationales Recht. Doch damals versuchten die Angreifer noch den Schein zu wahren und die Kriege mit weit hergeholten Argumenten zu legitimeren.
Das ist heute nicht mehr der Fall. Sowohl US-Präsident Donald Trump, Kriegsminister Pete Hegseth und Außenminister Marco Rubio haben öffentlich verkündet, dass sie sich nicht länger um das Völkerrecht scheren.
Trump erklärte Anfang Januar, er brauche „kein internationales Recht“, nur die „eigene Moralität“ könne ihm Schranken setzen. Rubio verkündete auf der Münchner Sicherheitskonferenz, man dürfe künftig „die sogenannte globale Ordnung“ nicht mehr „über die Interessen unserer Bevölkerungen und unserer Staaten stellen“. Und Hegseth eröffnete den Irankrieg mit der Ansage, die USA kämpften „ohne dumme Einsatzregeln“ und „ohne politisch korrekte Kriegsführung“.
Die deutsche Regierung hat dies sofort unterstützt. Der offene Bruch des Völkerrechts kam ihr offensichtlich gelegen. Die herrschenden Eliten Deutschlands, die tief in die Verbrechen der Nazis verstrickt waren, haben die Nürnberger Urteile stets als Schmach empfunden, der sie sich nur widerwillig fügten.
Nachdem das Nürnberger Tribunal seine Arbeit eingestellt hatte, setzte die bundesdeutsche Justiz die Verfolgung der Nazi-Verbrechen nur zögerlich fort. Bis 2005 wurden in 36.400 Strafverfahren nur 6.700 von insgesamt 172.000 Beschuldigten verurteilt. Viele Massenmörder, an deren Händen das Blut von Hunderten und Tausenden klebte, wurden nie angeklagt und setzten ihre Karrieren unbehelligt fort. Die Schaltzentrale der Regierung, das Kanzleramt, wurde zehn Jahre lang von einem Mitverfasser der nationalsozialistischen Rassengesetze, Hans Globke, geleitet.
Bundeskanzler Friedrich Merz, der neun Jahre nach Globkes Pensionierung in die CDU eingetreten war, reiste unmittelbar nach Kriegsbeginn nach Washington, um Trump seine Unterstützung zu versichern. „Wir sind uns einig, dass dieses schreckliche Regime in Teheran weg muss,“ sagte er vor laufenden Kameras. Bis heute weigert sich Merz, den völkerrechtswidrigen Charakter des Kriegs anzuerkennen.
Auch Merz‘ Parteifreundin Ursula von der Leyen, die Präsidentin der EU-Kommission, unterstützt den Krieg und spricht sich gegen das Völkerrecht aus. Am 9. März sagte sie vor EU-Botschaftern, die Debatte, ob der Krieg „ein gewählter oder ein notwendiger“ sei, gehe am Thema vorbei. Europa müsse schlicht „der Realität Rechnung tragen“. Es dürfe „nicht länger ein Hüter der alten Weltordnung sein“. Diese sei Teil einer Welt gewesen, „die der Vergangenheit angehört und nicht zurückkehren wird“. Die EU benötige „eine stärker interessengeleitete Außenpolitik“.
Es gibt in den herrschenden Kreisen Deutschlands allerdings auch Stimmen, die die offene Absage ans Völkerrecht für einen Fehler halten. Die prominenteste stammt von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der am 24. März auf einer Jubiläumsveranstaltung des Auswärtigen Amts in Berlin erklärte: „Dieser Krieg ist völkerrechtswidrig – daran gibt es wenig Zweifel. … Unsere Außenpolitik wird nicht überzeugender dadurch, dass wir Völkerrechtsbruch nicht Völkerrechtsbruch nennen.“
Diese Kritik des Bundespräsidenten, der sich eigentlich aus der Tagespolitik heraushalten sollte, am Bundeskanzler ist außergewöhnlich. Doch Steinmeier und anderen, die Merz‘ Haltung kritisieren, geht es nicht um das Völkerrecht an sich und nicht um die darin verankerten demokratischen Grundsätze für das Verhältnis zwischen Staaten. Sie fürchten vielmehr, dass ein derart offener Bruch mit dem Völkerrecht den außenpolitischen Interessen Deutschland schaden, seine Unterstützung für den Ukrainekrieg untergraben und seine wirtschaftlichen Beziehungen zu anderen Staaten schwächen wird. Sie haben kein prinzipielles, sondern taktisches Verhältnis zum Völkerrecht.
Steinmeier selbst hat sich in seinen acht Jahren als deutscher Außenminister wiederholt über das Völkerrecht hinweggesetzt. Er zählt zu den Architekten des Putsches, der 2014 mit massiver westlicher Unterstützung den ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowytsch wegfegte und die Voraussetzungen für den Krieg mit Russland schuf. Er verteidigt den Genozid an den Palästinensern, auch wenn er Israel gelegentlich mit erhobenem Zeigefinger warnt, es nicht zu weit zu treiben.
Der Bundespräsident begründete sein Festhalten am Völkerrecht damit, dass „die Großmächte“ womöglich in einer Welt ohne Regeln überleben und kurzfristig vielleicht sogar profitieren könnten. „Für alle, die sich nicht zu den Großmächten zählen können“ – wozu Steinmeier offenbar auch die weltweit drittgrößte Wirtschaftsmacht Deutschland zählt –, gelte das aber nicht.
Wesentlich ausführlicher erklärt ein Papier des staatsnahen Thinktanks DGAP, das am 9. März unter dem Titel „Der Iran-Krieg als Testfall für Deutschlands Glaubwürdigkeit“ erschien, weshalb ein verbales Festhalten am Völkerrecht im Interesse des deutschen Imperialismus sei.
Seit dem ersten Golfkrieg 1990–1991 führen die Vereinigten Staaten ununterbrochen Krieg. Gestützt auf ein marxistisches Verständnis der Widersprüche des US- und des Weltimperialismus analysiert David North die Militärinterventionen und geopolitischen Krisen der letzten 30 Jahre.
Gleich zu Beginn heißt es, dass Deutschland kaum Einfluss auf das Konfliktgeschehen im Iran habe, aber von den Folgen direkt betroffen sei. Deshalb komme es umso mehr „auf eine realistische Bestimmung der eigenen Interessen an“. Um Deutschlands außenpolitische Glaubwürdigkeit zu wahren, müsse die Bundesregierung den Krieg als völkerrechtswidrig benennen und die mit ihm verbundenen Risiken klar herausstellen. Dies sei nicht zuletzt mit Blick auf den Krieg in der Ukraine, die „derzeit größte sicherheitspolitische Herausforderung Deutschlands und Europas“, fundamental.
Kyjiw könne in mehrfacher Hinsicht zum Kollateralopfer des Irankriegs werden: Die ohnehin knappe Flugabwehrmunition und Aufklärungs- und Nachrichtendienstkapazitäten der USA könnten in den Nahen Osten umgeleitet werden, und Moskau gewinne dank steigender Öleinnahmen zusätzlichen Spielraum, seinen Krieg mit unverminderter Härte fortzuführen.
Vor allem aber entziehe die Infragestellung des Völkerrechts durch die Bundesregierung „den Argumenten die normative Grundlage, auf die Deutschland im Umgang mit Russland international angewiesen ist: der Ablehnung militärischer Gewalt zur Veränderung von Grenzen, ebenso wie der Verurteilung der gezielten Zerstörung ziviler Infrastruktur und der Forderung nach einem gerechten Frieden.“
Mit anderen Worten, der Irankrieg und die offene Ablehnung des Völkerrechts entlarven die Lügen, mit denen die Bundesregierung ihre Unterstützung des Ukrainekriegs mit zweistelligen Milliardenbeträgen bisher gerechtfertigt hat.
Mit der Unterminierung der regelbasierten Ordnung, so die DGAP, beschleunige Berlin „die Erosion der eigenen außenpolitischen Wirkungsmacht“. Seine Glaubwürdigkeit und sein Einfluss würden geschwächt – „insbesondere in der arabischen Welt und im Globalen Süden“.
Es geht bei dieser Auseinandersetzung um das Völkerrecht also nicht um Recht oder Unrecht, um Krieg oder Frieden, sondern darum, wie die Interessen des deutschen Imperialismus –Fortsetzung des Kriegs gegen Russland, Eroberung von neuen Märkten und Rohstoffen im „Globalen Süden“, größere Unabhängigkeit von China und den USA, Dominanz in Europa – am effektivsten verfolgt werden können.
Die Gefahr eines dritten Weltkriegs, die mit der Eskalation des Irankriegs droht, wird nicht durch einen Flügel der herrschenden Klasse gebannt werden, die sich verbal zum Völkerrecht bekennt, sondern nur durch eine unabhängige Bewegung der internationalen Arbeiterklasse, die gegen Krieg, für soziale Gleichheit, Demokratie und eine sozialistische Gesellschaft kämpft.
