Syrische Geflüchtete in Sorge vor Abschiebung

Ende März 2026 hat die deutsche Staatsführung den syrischen Islamistenführer und de facto Diktator Ahmed al-Scharaa in Berlin in Ehren empfangen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) begrüßte al-Scharaa in Schloss Bellevue, anschließend nahm er an einem deutsch-syrischen Wirtschaftsforum im Auswärtigen Amt teil, und schließlich traf Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ihn im Kanzleramt in demonstrativ vertrauter Atmosphäre.

Pressekonferenz von Ahmed al-Scharaa und Bundeskanzler Merz am 30. März 2026 [Photo by Bundesregierung/Guido Bergmann]

In der anschließenden Pressekonferenz äußerte Merz, dass in den kommenden drei Jahren „rund 80 Prozent der Syrerinnen und Syrer, die sich derzeit in Deutschland aufhalten, in ihr Heimatland zurückkehren“ sollen. Auch Menschen, die „gut integriert“ sind und etwa als Ärzte oder Pflegepersonal in Krankenhäusern arbeiteten, würden „zu Hause gebraucht“, so der Kanzler, und man müsse daher „auch über diese Menschen sprechen“.

Die Sorge unter den Geflüchteten aus Syrien, die in Deutschland Schutz gesucht haben, ist groß. Rückkehr wird von der deutschen Regierung als gewollte politische Option behandelt, obwohl im bürgerkriegszerstörten Syrien ein menschenwürdiges Leben kaum möglich ist und die Verfolgung von Minderheiten unter der neuen syrischen Staatsführung anhält.

Wenn die Bezeichnung „islamistisch-terroristisch“ auf einen Staatsführer im Nahen Osten zutrifft, dann auf al-Scharaa. Unter seinem früheren Namen Mohammad al-Dscholani war er Emir der al-Nusra-Front, die zunächst eng mit dem „Islamischen Staat“ und später direkt mit al-Qaida verbunden war. Die al-Nusra-Front verübte zahlreiche blutige Anschläge, bei denen unzählige Zivilisten ums Leben kamen. Die Vereinten Nationen stuften die Organisation bereits 2013 als terroristisch ein.

Auch seitdem al-Scharaa und seine inzwischen in Hayat Tahrir al-Scham (HTS) umbenannte Miliz Ende 2024 mit Unterstützung der westlichen Mächte zur herrschenden Kraft in Damaskus aufgestiegen sind, üben sie weiterhin Gewalt gegen religiöse Minderheiten und politische Gegner aus. Tausende Alawiten, Drusen und Christen sind dem islamistischen Terror unter al-Scharaa bereits zum Opfer gefallen.

Was die Lebensbedingungen in Syrien betrifft, so ist bezeichnend, dass der deutsche Außerminister Wadephul (CDU) bei einem Besuch in Syrien im Herbst 2025 noch angezweifelt hatte, dass angesichts der massiven Zerstörung Flüchtlinge zurückkehren könnten. Ein solches Ausmaß an Zerstörung habe er bisher nicht gesehen, so Wadepfuhl nach einem Besuch in Harasta, einem im Krieg schwer verwüsteten Vorort von Damaskus: „Hier können wirklich kaum Menschen richtig würdig leben.“

Für diese Äußerung wurde der Außenminister umgehend aus seiner eigenen Partei scharf kritisiert. Kanzleramtsminister Frei (CDU) kündigte danach die Einladung von al-Scharaa nach Berlin an, um über die Rückkehr von Flüchtlingen zu sprechen. Tatsächlich begannen noch vor Jahresende einzelne Abschiebungen nach Syrien.

Nach Angaben von Pro Asyl hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit September 2025 begonnen, syrische Asylanträge inhaltlich zu prüfen und Widerrufsverfahren einzuleiten. Besonders betroffen sind demnach alleinreisende, gesunde und arbeitsfähige Männer, gegen die häufiger Ablehnungen ergehen, teils sogar mit der Einstufung, der Asylantrag sei „offensichtlich unbegründet“.

Zwar bedeutet eine Ablehnung noch keine unmittelbare Abschiebung. Für Betroffene entsteht aber massiver Druck: durch Fristen, Unsicherheit über den weiteren Aufenthalt, die Angst vor Kontrollmaßnahmen und den politischen Ton, der Rückkehr als naheliegende oder sogar erwartete Lösung erscheinen lässt.

Pro Asyl berichtet außerdem, dass Behörden in Ablehnungen häufig von einer Rückkehrfähigkeit ausgehen, ganz so als ließen sich in Syrien schlicht wieder Einkommen und Unterkunft finden. Tatsächlich ist die Lage in weiten Teilen des Landes von zerstörter Infrastruktur, unzureichender Versorgung und fehlendem Wohnraum geprägt, wie der deutsche Außenminister in seiner „spontanen Äußerung“ richtig festgestellt hat. Insbesondere die fehlende medizinische Versorgung und die wirtschaftliche Notlage machen eine Rückkehr für viele Menschen existenziell gefährlich.

Nach der derzeitigen Berichterstattung sind Abschiebungen nach Syrien zwar noch nicht in größerem Umfang dokumentiert, die politische und administrative Vorbereitung darauf aber längst imgange.

Jüngst macht etwa der Assyrische Kulturverein Saarlouis auf das Schicksal eines geflüchteten syrischen Ehepaars aufmerksam, dem die Abschiebung droht. George Darani (32) und Larisa Alsaifi (26) leben seit 2024 in Deutschland, haben Deutsch gelernt und verdienen ihren Lebensunterhalt in einer Bäckerei, während sie auf die Anerkennung ihrer akademischen Ausbildung warten. Die Abschiebeandrohung führt bei ihnen zu Panikattacken, da sie um ihr Leben fürchten. „Wir möchten arbeiten, lernen, weitergehen in unserem Leben. Wir suchen nur die Sicherheit hier in Deutschland“, sagt Larisa.

Dass sie einer christlichen Minderheit angehören, an denen es unter der neuen syrischen Regierung zu Massakern kommt, wird vom Innenministerium nicht als Schutzgrund gewertet. „Der Schutz vor Abschiebung galt für geflüchtete Syrer, die vor dem Assad-Regime geflohen waren. Seither gilt kein genereller Schutzstatus mehr für geflüchtete Syrer“, berichtet der Saarländische Rundfunk über den Standpunkt der staatlichen Behörden.

Parallel dazu gewinnt die Frage der „freiwilligen Rückkehr“ an Bedeutung. In der politischen Debatte klingt sie zunächst sanft, doch in der Praxis kann sie unter erheblichem Druck stehen: Wer keinen sicheren Aufenthalt mehr hat, mit Ablehnung rechnen muss oder täglich eine Verschärfung der Lage fürchtet, trifft keine freie Entscheidung im eigentlichen Sinn. Menschenrechtsgruppen warnen deshalb davor, Ausreisen als freiwillig zu bezeichnen, wenn sie faktisch durch Unsicherheit, Sanktionen und politisches Klima erzwungen werden.

Für Betroffene ist das mehr als ein juristischer Unterschied. Eine Rückkehr in ein Land, dessen Infrastruktur zerstört ist und in dem Sicherheit nicht bzw. allenfalls regional und bruchstückhaft existiert, bedeutet Armut, Unsicherheit und Abhängigkeit. Nicht der formale Ausreisestatus entscheidet über Würde und Schutz, sondern die tatsächlichen Lebensbedingungen nach der Rückkehr.

Die demonstrative Unterstützung der Bundesregierung für den syrischen Diktator al-Scharaa und der gleichzeitig immer härtere Kurs in der Migrationspolitik, der Rückkehr und Abschiebung ins Zentrum rückt, bedeutet für syrische Geflüchtete eine doppelte Unsicherheit.

Sie erleben in Deutschland, wie ihr Schutzstatus politisch neu verhandelt wird, während eine Rückkehrperspektive nach Syrien lebensgefährlich ist. Viele versuchen dieser Belastung zu entkommen, indem sie die Staatsangehörigkeit wechseln: Die Zahl der Einbürgerungsanträge war in den letzten zwei Jahren in Deutschland so hoch wie nie zuvor seit Einführung der Statistik. Syrien ist mit rund 30 Prozent das häufigste Herkunftsland unter den Eingebürgerten.

Die Arbeiterklasse muss syrische Geflüchtete verteidigen

  • Syrien ist kein sicheres Land. Die Infrastruktur des Landes ist durch 14 Jahre Krieg nachhaltig zerstört und mit al-Scharaa ist ein Dschihadisten-Führer an der Macht, der das Regime von Assad abgelöst hat. Es gibt weiterhin viele Gründe, um aus Syrien zu fliehen. Niemand darf zur Rückkehr in das zerstörte Land gezwungen werden.
  • Abschiebungen und Abschiebungsdrohungen sind ein Verbrechen gegen Geflüchtete und Migranten.
  • Der Rechtsruck in der Migrationspolitik ist kein Zufall: Er ist die ideologische Begleiterscheinung der Wiederbewaffnung, des Kriegskurses und des sozialen Kahlschlags. Die herrschende Klasse braucht Sündenböcke, um von den eigentlichen Ursachen sozialer Misere – Profitgier, Krieg, Sparmaßnahmen – abzulenken.
  • Bei der Verteidigung von syrischen und anderen Flüchtlingen geht es nicht nur um ein humanistisches Prinzip. Die Arbeiterklasse ist eine internationale Klasse. Fast eine Million Menschen syrischer Herkunft arbeiten in Deutschland in allen Bereichen der Wirtschaft – in der Industrie, im Gesundheitswesen, auf dem Bau, in der Gastronomie, bei der Post. Sie sind keine „Gäste“ sondern Teil der Arbeiterklasse. Sie zu verteidigen, bedeutet, die Einheit der Arbeiterklasse zu verteidigen gegen nationalistische Spaltungsmanöver der Herrschenden.
  • Rechtliche Sicherheit für alle in Deutschland lebenden Syrer und volles Bleiberecht für alle, die seit Jahren in Deutschland leben, arbeiten und Familien gegründet haben – unabhängig von Beschäftigungs- oder Passstatus: Das müssen die Forderungen der Arbeiterklasse sein. Desweitern muss sie sich für gleiche Löhne und Arbeitsbedingungen für alle Arbeiter unabhängig von Herkunft und Staatsbürgerschaft einsetzen, damit Geflüchtete nicht als Billiglohnreserve ausgebeutet werden und darüber das Lohnniveau abgesenkt wird.
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