Berliner Verwaltungsgericht: BVG muss Werbekampagne für rechtsextremes Portal „Nius“ fortsetzen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) in einem Eilverfahren dazu verpflichtet, eine Werbekampagne des weit rechtsstehenden Online-Portals „Nius“ auf Bussen und in U-Bahnen wieder aufzunehmen. Das landeseigene Unternehmen, das im Aufsichtsrat von den Regierungsparteien und der Gewerkschaft Verdi kontrolliert wird, hatte die Kampagne im Juni nach massiven öffentlichen Protesten gestoppt. Nun muss es sie fortsetzen – und darf öffentlich nicht einmal mehr sagen, dass die zugrunde liegende Äußerung des rechtsextremen „Nius“-Chefredakteurs Julian Reichelt rechtswidrig gewesen sei.

"Campact"-Plakatwagen mit Gegenslogans vor dem BVG-Bus mit Nius-Werbung [Photo by Nick Jaussi / Campact]

„Nius“ hatte im April 2026 beim Werbevermarkter der BVG Flächen gebucht, darunter die Außengestaltung eines Doppeldeckerbusses und Innenwerbung in U-Bahnwagen. Die Kampagne löste sofort Widerstand aus: In sozialen Medien wurde dazu aufgerufen, BVG-Einrichtungen zu beschädigen und den Betriebsablauf zu stören; ein Bus mit „Nius“-Werbung wurde stundenlang von einem Plakatwagen mit Gegenslogans verfolgt.

Anfang Juni beendete die BVG die Kampagne vorzeitig, nachdem Reichelt auf der Plattform X ein Bild verbreitet hatte, das den Eindruck erweckte, es hänge tatsächlich in der Berliner U-Bahn. Zu sehen war der gegen queere Menschen gerichtete Spruch: „Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern.“ Die BVG erklärte damals, das Motiv überschreite „die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit“ und sei „offensichtlich rechtswidrig“.

Das Verwaltungsgericht wies diese Begründung nun vollständig zurück. Die Werbung erfülle die Nutzungsvoraussetzungen und sei durch die Meinungs- und Pressefreiheit geschützt. Sicherheitsbedenken könnten einen Ausschluss nur rechtfertigen, wenn die öffentliche Sicherheit auch mit polizeilichen Mitteln nicht aufrechtzuerhalten sei – dafür gebe es keine Anhaltspunkte. Als Anstalt des öffentlichen Rechts könne sich die BVG zudem gar nicht auf eigene Grundrechte wie den Schutz ihres unternehmerischen Ansehens berufen.

Das Gericht ging noch weiter und untersagte der BVG, Reichelts Aussagen zur „Zweigeschlechtlichkeit“ überhaupt als rechtswidrig zu bezeichnen. Die BVG hat inzwischen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.

Der Vorgang ist kein Einzelfall, sondern Teil eines Musters, mit dem die deutsche Justiz und der Staatsapparat der extremen Rechten systematisch Rückendeckung verschaffen.

„Nius“ wurde 2023 vom ehemaligen Bild-Chefredakteur Julian Reichelt gegründet, der 2021 nach Vorwürfen des Machtmissbrauchs bei Springer entlassen worden war. Finanziert wird das Portal vom Koblenzer IT-Multimillionär Frank Gotthardt, dem CDU-nahen Ehrenvorsitzenden des Wirtschaftsrats Rheinland-Pfalz, der über eine Beteiligungsgesellschaft fast 90 Prozent der Betreiberfirma Vius hält. Trotz jährlich zweistelliger Millionenverluste – 2024 allein 16,2 Millionen Euro – wird das Projekt weiter mit dem Geld des Milliardärs am Leben gehalten, weil es einen politischen Zweck erfüllt: die systematische Verschiebung des öffentlichen Diskurses nach rechts.

Wissenschaftliche Untersuchungen ordnen „Nius“ als „pseudo-journalistisches Agitationsformat“ ein, das mit Desinformation arbeitet und rechtskonservative mit extremistischen Positionen verschmilzt. Die Gewerkschaft ver.di kritisierte das Portal als „Bühne für rechte Hetze“, die gegen Migranten und Transmenschen hetzt. Gegen Reichelt selbst ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Volksverhetzung, nachdem er auf X vor einer angeblichen „Übernahme der Polizei durch Beamte mit Migrationshintergrund“ gewarnt hatte.

Wie die WSWS dokumentiert hat, war „Nius“ einer der zentralen Multiplikatoren der Kampagne gegen die Verfassungsgerichtskandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, die im Sommer 2025 schließlich ihre Kandidatur zurückzog. Reichelt hatte damals auf X gefordert, Brosius-Gersdorf „muss gestoppt werden!“ In den folgenden zehn Tagen veröffentlichte „Nius“ mehr als 20 Hetzartikel gegen die Juraprofessorin. AfD-Chefin Alice Weidel teilte Reichelts Post; die Kampagne wurde von Bild, Welt und Neuer Zürcher Zeitung aufgegriffen.

Dass ein Portal mit diesem Profil nun von einem Berliner Gericht ausdrücklich unter den Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit gestellt wird, während ein öffentliches Unternehmen gezwungen wird, dessen Kampagne fortzusetzen und seine eigene rechtliche Bewertung zurückzunehmen, ist bezeichnend für den Zustand der bürgerlichen Rechtsordnung.

Die Klassenjustiz und ihre Opfer

Der BVG-Fall reiht sich ein in eine wachsende Zahl von Gerichtsentscheidungen, die der extremen Rechten in Deutschland Tür und Tor öffnen, während zugleich die Repression gegen sozialistische, antifaschistische und Antikriegsorganisationen verschärft wird.

Dasselbe Berliner Verwaltungsgericht hatte im Dezember 2021 die Klage der Sozialistischen Gleichheitspartei gegen ihre geheimdienstliche Überwachung und ihre Nennung im Verfassungsschutzbericht abgewiesen. Es rechtfertigte die Einstufung der SGP als „linksextremistisch“ explizit damit, dass sie eine marxistische Perspektive vertritt. Es übernahm die Argumentation des Bundesinnenministeriums, laut der das „Streiten für eine egalitäre, demokratische und sozialistische Gesellschaft“ und die „Agitation gegen angeblichen ‚Imperialismus‘ und ‚Militarismus‘“ verfassungsfeindlich seien.

Im August 2024 setzte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Verbot des rechtsextremen Compact-Magazins durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) aus – mit der fadenscheinigen Begründung, es sei zweifelhaft, ob die rassistische Hetze tatsächlich „prägend“ für das faschistische Magazin sei. Wie die WSWS damals analysierte, zielte das Urteil „weniger auf den Erhalt der Pressefreiheit, als auf die Legitimierung rassistischer Hetze“.

Das Gericht bestätigte ausdrücklich die Anwendbarkeit des Vereinsrechts zur Aushebelung der Pressefreiheit – ein Instrument, das zuvor gegen linke Strukturen wie linksunten.indymedia und zuletzt gegen die Palästina-Solidarität Duisburg eingesetzt worden war. Während Compact-Chef Jürgen Elsässer binnen Wochen vorläufigen Rechtsschutz erhielt, wird das Eilverfahren der Palästina-Solidarität Duisburg seit Monaten verschleppt.

Nur wenige Wochen vor dem Berliner Nius-Urteil entschied das Arbeitsgericht München, dass die „unternehmerische Betätigungsfreiheit“ der Münchner Verkehrsgesellschaft MVG höher zu bewerten sei als die grundgesetzlich geschützte Gewissensfreiheit eines Tramfahrers. Michael Niebler, ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer, hatte sich geweigert, die mit Tarnfleck-Camouflage beklebte „Bundeswehrtram“ zu fahren. Das Gericht wies seine Klage ab. Die WSWS kommentierte: „Das Urteil tritt das Grundgesetz mit Füßen, das in Paragraf 4, Absatz 1 ausdrücklich die Freiheit des Gewissens als unverletzlich garantiert.“

In Berlin selbst wurde der BVG-Busfahrer Andy Niklaus, Mitglied der Sozialistischen Gleichheitspartei, im September 2024 suspendiert und abgemahnt, weil er sich gegen den Völkermord in Gaza aussprach und dazu aufrief, den Kampf gegen schlechte Arbeitsbedingungen mit dem Kampf gegen Krieg zu verbinden. Die WSWS führte eine Kampagne dagegen.

Die Botschaft dieser Rechtsprechung ist unmissverständlich: Wer als Milliardär ein rechtsextremes Hetzportal finanziert, genießt den vollen Schutz der Meinungsfreiheit. Wer als Arbeiter den Kriegsdienst verweigert, gegen Völkermord protestiert oder den Kapitalismus kritisiert, wird kriminalisiert.

Die BVG: Kapitulation vor den Rechten, Härte gegen die Belegschaft

Die BVG selbst hatte die Kampagne nicht aus antifaschistischer Überzeugung, sondern erst nach erheblichem öffentlichem Druck beendet – Gewerkschaften wie die Deutsche Journalisten-Union in ver.di und Organisationen wie Campact hatten protestiert, mehr als 130.000 Menschen eine Petition unterschrieben.

Doch die Berliner Landesregierung und das Management des öffentlichen Unternehmens zeigten von Anfang an, dass sie nicht bereit waren, sich in einen offenen politischen Konflikt mit „Nius“ und dessen Anwälten zu begeben, sondern sich lieber auf eine schmale, angreifbare rechtliche Argumentation zurückzogen. Genau diese Zurückhaltung hat es dem Gericht nun leicht gemacht, die BVG in die Knie zu zwingen.

Dabei mutet die BVG seinen eigenen Beschäftigten – Busfahrern, U-Bahn-Fahrern, Werkstattpersonal – seit Jahren reale Lohnverluste durch Inflation zu. In der Tarifrunde 2025 hatten die 16.000 BVG-Beschäftigten mit überwältigender Mehrheit von 95,4 Prozent für einen unbefristeten Vollstreik gestimmt, um ihre Forderung nach 750 Euro monatlicher Gehaltserhöhung durchzusetzen.

Die Verdi-Führung um den damaligen stellvertretenden BVG-Aufsichtsratsvorsitzenden Jeremy Arndt hintertrieb den Streik systematisch, ging in die Schlichtung und setzte einen Abschluss durch, der sich kaum vom Arbeitgeberangebot unterschied. Das Aktionskomitee Verkehrsarbeiter, das von der WSWS und der Internationalen Arbeiterallianz der Aktionskomitees (IWA-RFC) unterstützt wird, rief die Beschäftigten damals auf, „die bürokratische Diktatur von Verdi zu durchbrechen“ und den Vollstreik selbst in die Hand zu nehmen.

Während für die Beschäftigten bei jedem Streik auf „betriebliche Notwendigkeiten“ und rechtliche Grenzen verwiesen wird, zeigt sich hier, wie das Unternehmen und der Staat im Hintergrund bereitwillig kapitulieren, sobald ein rechtspopulistisches Medienprojekt mit den Mitteln der besten Anwälte und der Rückendeckung eines Milliardärs auftritt.

Der Fall bestätigt, dass der Kampf gegen die Normalisierung der extremen Rechten nicht den Gerichten, der Berliner Landesregierung oder den Konzernmedien überlassen werden kann. Der bürgerliche Staat ist kein neutraler Schiedsrichter, sondern ein Instrument der Klassenherrschaft. Dass die deutsche Justiz rechte Hetze schützt und linke Opposition kriminalisiert, ist kein Betriebsunfall, sondern Ausdruck des Klassencharakters dieses Staates, der sich im Zuge der größten Aufrüstung seit Hitler und der Kriegspolitik gegen Russland immer weiter nach rechts bewegt.

Notwendig ist der unabhängige Zusammenschluss von Arbeitern und Jugendlichen, einschließlich der Beschäftigten der BVG selbst, in Aktionskomitees, die sowohl den Sozialabbau als auch die Rechtsentwicklung des Staatsapparats bekämpfen – als Teil eines gemeinsamen Kampfes der Arbeiterklasse gegen Kapitalismus und die von ihm hervorgebrachte faschistische Gefahr. Die Verteidigung demokratischer Rechte ist untrennbar mit dem Kampf gegen den Kapitalismus und für eine sozialistische Gesellschaft verbunden.

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