Die „Bundeswehrtram“ und die Kriminalisierung des Widerstands gegen Militarismus

Seit August 2024 verkehrt in München eine Straßenbahn, die von Bug bis Heck mit Tarnfleck-Camouflage und Bundeswehrwerbung beklebt ist. Seit Anfang 2025 wehren sich mehrere Tramfahrer dagegen, die sogenannte „Bundeswehrtram“ zu fahren. Einer von ihnen hat dies auch vor Gericht verteidigt, doch am 20. Mai 2026 hat das Arbeitsgericht München gegen ihn entschieden: Die „grundrechtlich geschützte unternehmerische Betätigungsfreiheit“ des Arbeitgebers (in diesem Fall der Münchner Verkehrsgesellschaft MVG) sei höher zu bewerten als der Eingriff in die Gewissensfreiheit eines Fahrers.

Bundeswehrtram in Dresden [Photo by Lupus in Saxonia / wikimedia / CC BY-SA 4.0]

Das Urteil tritt das Grundgesetz mit Füßen, das in Paragraf 4, Absatz 1 ausdrücklich die „Freiheit des Glaubens, des Gewissens“ als „unverletzlich“ garantiert. Schon kurz nachdem die „Bundeswehrtram“ ihre Fahrten durch die bayrische Hauptstadt aufgenommen hatte, taten drei Tramfahrer der MVG schriftlich kund, dass sie nicht bereit seien, die Straßenbahn (Typ T1, Wagen 2804) mit Werbung für eine angebliche ‚Karriere bei der Bundeswehr‘ durch München zu fahren. In einer bei change.org gestarteten Petition, die bisher weit über 5.000 Unterschriften bekommen hat, erklärten sie:

Bereits der Slogan der Werbung ‚Mach, was wirklich zählt‘, würdigt uns herab. Was wir machen, nämlich Trambahnfahren, zählt also nicht, beziehungsweise nicht wirklich?!! Das trifft nicht nur uns, sondern alle Arbeitenden. Man kann nicht ernsthaft von uns erwarten, dass wir diese Beleidigung aller Arbeitenden auch noch durch die Straßen fahren. Zudem sind nicht wenige von uns Pazifisten und können es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren, für die Ausbildung zum Töten zu werben.

Obwohl die drei Münchner Fahrer ihre schriftliche Weigerung bei der MVG-Zentrale eingereicht hatten, wurde die Tram am 30. Mai 2025 einem der Fahrer zugeteilt. Michael Niebler, ein Pazifist und anerkannter Kriegsdienstverweigerer, vereinbarte jedoch mit der Leitstelle, die Bundeswehrtram gegen eine Ersatzstraßenbahn zu tauschen – und wurde deswegen prompt von der MVG abgemahnt: Er habe zu Unrecht eine Ausnahmevereinbarung geltend gemacht. Dagegen klagte er vor dem Münchner Arbeitsgericht.

„Eine Werbung für die Bundeswehr durch München zu fahren, ist durchaus Kriegsdienst,“ sagte Niebler der Plattform Labournet.tv. „Ich möchte keine Werbung machen für eine Organisation, nämlich eine Armee, die früher oder später mit dem Töten von Menschen befasst ist. (…) Da wird der Soldatenberuf als ganz normaler Beruf verkauft, als wäre Soldatenhandwerk, das Töten von Leuten, ein ganz normaler Beruf. Das stimmt so nicht. Dann ist auch das Rekrutieren von Minderjährigen – Bundeswehroffiziere gehen in die Schulklassen und werben dort für die Bundeswehr – etwas, das in Richtung Militarisierung geht.“ Jeder 13. Rekrutierte sei minderjährig, so Niebler.

Sein Fall kam erst ein Jahr danach, am 20. Mai 2026, vor das Münchner Arbeitsgericht. Zunächst wurde über die Abmahnung verhandelt, die durch einen Teilvergleich rasch beigelegt wurde. Die MVG konnte ihre Behauptungen nicht beweisen und zog die Ermahnung zurück. Allerdings hatte sie bereits eine Widerklage eingereicht, in der die MVG argumentierte, dass die Sicherstellung, einem bestimmten Tramfahrer die „Bundeswehrtram“ nicht zuzuteilen, einen „unverhältnismäßigen Mehraufwand“ verursache.

Das Gericht, das sich kurz zurückzog, trat daraufhin mit dem Urteil hervor und gab darin der Widerklage der MVG statt. Wie die Pressemeldung vom 21. Mai 2026 ausführt, müsse die MVG bei der Ausübung ihres Direktionsrechts als Arbeitgeberin „Gewissenskonflikte des klagenden Trambahnfahrers mit ihren eigenen Interessen abwägen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass das Fahren einer für die Bundeswehr werbenden Trambahn den grundgesetzlich geschützten Bereich der Gewissensfreiheit nur noch am Rande tangiere. Ferner sei von Bedeutung, dass diese Einschränkung der Gewissensfreiheit des Fahrers bislang nur einmal vorgekommen und aufgrund der Vielzahl von Trambahnen und Trambahnfahrern in München auch in Zukunft nur höchst selten zu befürchten sei.“

Aus diesem Grund, so die Richter, bewerteten sie die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte des Unternehmens in diesem Fall höher als diejenigen des Klägers.

Diese Argumente sind irreführend und gefährlich. Ein Grundrecht darf nicht gegen die unternehmerischen Interessen der MVG – einer privatisierten Gesellschaft, die sich zu 100 Prozent in der Hand der Stadt München befindet – „abgewogen“ werden. Grundrechte sind unverletzlich, unabhängig davon, ob eine Verletzung nur selten vorkommt oder das Verfassungsrecht „nur am Rande tangiert“ wird. Außerdem kann der Hinweis des Gerichts, der Eingriff sei „zumutbar“, weil andernfalls ein organisatorischer Mehraufwand entstünde, den Angriff auf demokratische Grundrechte nicht rechtfertigen.

Wie Nieblers Anwältin Gabriele Heinecke in einer eigenen Stellungnahme ausführte, ist „[d]as Wesen der Grundrechte der Schutz vor dem Staat, nicht etwa der Schutz des Staates vor den Bürgern“. Die MVG – „eine zu hundert Prozent staatliche Einrichtung in privatrechtlichem Gewand“ (Heinecke) – könne sich nicht auf den Schutz des Grundgesetzes berufen. Die Anwältin kündigte an, das schriftliche Urteil abzuwarten und in Berufung zu gehen. „Dieses Verfahren hat grundlegende Bedeutung“, sagte sie der Welt.

Wesentlich ist indes auch ein weiteres Argument, das die MVG mit Erfolg vorgebracht hatte: Sie müsse bei Durchsetzung der Gewissensfreiheit „sonst praktisch täglich sicherstellen, dass der Kläger nicht auf die Bundeswehrtram eingeteilt werde“. Heinecke spielte dies herunter, es sei durch keine Fakten gestützt: „Es sind Behauptungen mit starker Schlagseite zu Gunsten der MVG und sie speisen sich ausschließlich aus dem Bauch heraus mit einer Mischung aus ‚wo kämen wir denn da hin‘, ‚da könnte ja jeder kommen‘.“

In Wirklichkeit widerspiegelt dieses Argument die Hauptsorge der MVG: Schon jetzt ist Niebler keineswegs der einzige, der sich gegen das Fahren der „Bundeswehrtram“ ausgesprochen hat. Wie schon erwähnt, hatten mehrere andere Trambahnfahrer schon seine erste Eingabe mitunterzeichnet. Die Entwicklung muss im größeren Kontext gesehen werden. Die Ablehnung der Kriegswerbung zieht immer größere Kreise und kann sich rasch zu einem ernst zu nehmenden Faktor entwickeln. Ein Urteil für Niebler wäre somit ein Präzedenzfall für den künftigen Widerstand gegen Krieg und Militarisierung gewesen, der nicht nur noch mehr MVG-Kollegen, sondern auch Arbeitende in anderen Städten und Branchen erfassen könnte.

Die Aussetzung des Rechts auf Gewissensfreiheit für die Münchner Tramfahrer muss in diesem Kontext verstanden werden. Das Grundrecht wird beiseitegeschoben – nicht einfach, um der MVG einen „unverhältnismäßigen Mehraufwand“ zu ersparen, sondern als Teil einer größeren Entwicklung hin zur Kriminalisierung des Widerstandes gegen Krieg.

Deutschland befindet sich de facto im Krieg gegen die Atommacht Russland. Die Bundesregierung betreibt die größte Aufrüstung seit Hitler. Während Kanzler Merz (CDU) die Bundeswehr zur „stärksten Armee Europas“ aufbaut und die Gesellschaft auf „Kriegstüchtigkeit“ ausrichtet, werden Ziele im russischen Hinterland mit deutschen Waffen angegriffen – angesteuert durch deutsche Logistik und strategische Planung, von der prowestlichen Regierung in der Ukraine. Die herrschende Klasse versucht zum dritten Mal, Osteuropa und Russland unter ihre Kontrolle zu bringen.

Daraus ergibt sich auch die groß angelegte Werbekampagne der Bundeswehr, die überall präsent ist: in jedem DB-Bahnhof, an allen Haltestellen und Litfaßsäulen und sogar auf öffentlichen Fahrzeugen. Diese Kampagne soll nicht nur die Bundeswehr mit „Kanonenfutter“ versorgen, während die Wehrpflicht schrittweise wiedereingeführt wird. Die ganze Gesellschaft soll sich wieder an die Normalität von Krieg gewöhnen.

Die Finanzierung dieser massiven Kriegsvorbereitung ist seit 2022 von einem zusätzlichen 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen im letzten Jahr auf das Zehnfache gesprungen. Für das Rüstungs- und Kriegsinfrastrukturpaket in der Höhe einer Billion Euro haben CDU/CSU und SPD anfangs 2025 die Schuldenbremse außer Kraft gesetzt. Diese Summen werden durch Kürzungen bei Löhnen und Sozialleistungen wie der Bildung, der Gesundheit, der Pflege und der Renten aufgebracht.

Eine solche Kriegspolitik auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung ist nicht ohne massiven Widerstand durchzusetzen, und die herrschende Klasse ist sich darüber wohl bewusst. Der Widerstand ist heute schon real: Hafenarbeiter streiken, Stahlarbeiter protestieren, Krankenhauspersonal und Busfahrer gehen auf die Straße, Pflegekräfte machen mit Plakaten darauf aufmerksam („500 Milliarden für uns statt für Rüstung„). Auch die Proteste gegen den Völkermord in Gaza haben Hunderttausende mobilisiert.

Aus diesem Grund wird die AfD in Stellung gebracht, während die etablierten Parteien bereits deren Politik umsetzen: Polizeibefugnisse werden ausgeweitet, Universitäten gleichgeschaltet und die Antikriegs-Opposition wird kriminalisiert. Sämtliche Bundestagsparteien – auch Die Linke – haben schon die Zensur und juristische Verfolgung der Gaza-Proteste unterstützt. Auch die Gewerkschaften spielen eine Schlüsselrolle, um die Kriegspläne umzusetzen.

Zwar treten Oppositionelle in München mit Verdi-Fahnen auf, aber die Dienstleistungsgewerkschaft hat keinen Finger gerührt, um Nieblers Fall in ganz Deutschland und international bekanntzumachen und Unterstützung für ihn zu mobilisieren. Die Verdi-Führung unterhält allerbeste Beziehungen zur Bundeswehr. Sie nimmt an der „Konzentrierten Aktion“ der Bundesregierung und an Delegationen nach Israel teil und engagiert sich gemeinsam mit den anderen DGB-Gewerkschaften für die Umstellung auf Kriegsproduktion.

Aus diesem Grund ist es wichtig, an jedem Arbeitsplatz unabhängige Aktionskomitees aufzubauen. Die WSWS und die Internationale Arbeiterallianz der Aktionskomitees (IWA-RFC) rufen alle Fahrer und MVG-Beschäftigten sowie alle Arbeitenden auf, sich den Aktionskomitees anzuschließen und selbst aktiv zu werden. Ihre Verbündeten sind weder die Gewerkschaftsführer von Verdi und andern DGB-Gewerkschaften, noch bürgerliche Politiker, Richter und Repräsentanten des kapitalistischen Staates. Ihre Verbündeten sind die Bus-, Tram- und S-Bahn-Fahrer im ganzen Land und weltweit, sowie Kolleginnen und Kollegen aller Branchen auf der ganzen Welt. Sie sind mit den gleichen Problemen konfrontiert wie die Münchner Tramfahrer.

Nur durch die organisierte Kraft der internationalen Arbeiterklasse können demokratische Rechte verteidigt, kann der Krieg verhindert und gestoppt werden. Meldet euch über das untenstehende Formular, um am Aufbau von Aktionskomitees teilzunehmen!

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