Perspektive

Bogdan Syrotjuks Berufung entlarvt ein politisches Komplott

Bogdan Syrotjuk, Gründer und Leiter der Jungen Garde der Bolschewiki-Leninisten

Die Anwälte des ukrainischen Sozialisten und Kriegsgegners Bogdan Syrotjuk haben am 9. September zwei getrennte Berufungen gegen die 15-jährige Gefängnisstrafe eingelegt, die am 10. August vom Bezirksgericht Perwomajsk in der ukrainischen Region Nikolajew gegen ihn verhängt worden war.

Eine 24-seitige Eingabe, die von einem seiner Verteidiger ausgearbeitet wurde, liefert eine vernichtende Entlarvung des Urteils. Sie weist nach, dass Bogdan wegen seiner politischen Ansichten, seiner Schriften und seiner redaktionellen Zusammenarbeit mit der World Socialist Web Site verurteilt wurde.

Die Berufung bezeichnet das Urteil als „rechtswidrig und unbegründet“ und fordert das Berufungsgericht Nikolajew auf, es aufzuheben und das Verfahren einzustellen, da die Bogdan zur Last gelegten Handlungen keinen Hochverrat nach Artikel 111 Absatz 2 des ukrainischen Strafgesetzbuchs darstellen.

Nach Artikel 111 hätte die Anklage nachweisen müssen, dass Bogdan vorsätzlich einen ausländischen Staat oder eine Organisation bei subversiven Aktivitäten gegen die Ukraine unterstützt hat. Zudem hätte sie direkten Vorsatz beweisen müssen: dass Bogdan wusste, dass solche Aktivitäten stattfanden, und bewusst beabsichtigte, sie zu unterstützen.

Nichts davon hat die Anklage bewiesen.

Wie es in der Berufung heißt, beruhte der Fall „hauptsächlich auf dem Inhalt der politischen und historischen Aussagen von Syrotjuk B.I., ohne dass die konkrete Tatsache seiner Unterstützung des Aggressorstaats bei der Durchführung subversiver Aktivitäten gegen die Ukraine bewiesen wurde“.

Die Verteidigung weist darauf hin, dass Kritik an der ukrainischen Regierung, der NATO oder den Vereinigten Staaten, antikapitalistische und antiimperialistische Ansichten sowie Kritik an nationalistischen historischen Persönlichkeiten keinen Hochverrat darstellen.

Die Anklage legte keinerlei Beweise für Kontakte zwischen Bogdan und Vertretern der Russischen Föderation vor, keine Koordination mit russischen Amtsträgern, keine Aufgaben oder Anweisungen aus Russland, keine Weitergabe von Informationen an russische Vertreter, keine Unterstützung von Besatzungsverwaltungen oder russischen Militärkräften und keine Beteiligung an organisierter subversiver Tätigkeit.

Was die Beweise tatsächlich belegen, so die Berufung, ist „das Verfassen von Texten, Übersetzen, Sammeln von Interviewmaterialien und die Kommunikation mit Redakteuren einer öffentlichen internationalen Publikation“.

Mit anderen Worten: journalistische und politische Tätigkeit.

Um diese enorme Beweislücke zu überbrücken, behandelte das Urteil die WSWS und das Internationale Komitee der Vierten Internationale als „ausländische Organisation“, die angeblich subversive Aktivitäten im Informationsbereich betreibe, und Bogdans Artikel und redaktionelle Arbeit als Unterstützung dieser Tätigkeit.

Doch auch hier zeigt die Berufung, dass die entscheidenden Elemente lediglich behauptet, aber nicht bewiesen wurden. „Das Urteil stellt weder subversive Tätigkeit der WSWS/des IKVI im Sinne von Artikel 111 fest noch eine Unterstützung solcher Tätigkeit durch B.I. Syrotjuk oder den erforderlichen direkten Vorsatz“, heißt es dort. „Anstatt diese Tatbestandsmerkmale zu beweisen, treten politische Charakterisierungen der Veröffentlichungen und Belege redaktioneller Zusammenarbeit an ihre Stelle.“

Das ist der Kern des politischen Komplotts.

Das Urteil stützte sich stark auf ein Schreiben des ukrainischen Zentrums zur Bekämpfung von Desinformation vom 10. April 2024, das die WSWS als kommunistisches Medium charakterisierte, das angeblich „prorussische Narrative“ verbreite. Die Berufung weist darauf hin, dass dieses Schreiben kein forensisches Gutachten ist und weder russische Kontrolle noch feindliche Zielsetzung oder subversive Tätigkeit nachweist.

Noch verheerender für das Urteil ist das von der Anklage selbst in Auftrag gegebene forensisch-linguistische Gutachten. Die Sachverständigen fanden in den untersuchten Veröffentlichungen keine Aufrufe zum Sturz der Regierung, zur Liquidierung der ukrainischen Staatlichkeit, zur Änderung der Grenzen der Ukraine, zur Zusammenarbeit mit oder Unterstützung Russlands, zur Übermittlung von Informationen an den Feind oder zur Durchführung subversiver Aktivitäten.

Ihre allgemeine Schlussfolgerung war eindeutig: „In den Veröffentlichungen Nr. 1–14 wurden keine Anzeichen von Propaganda festgestellt, die auf die Unterstützung der bewaffneten Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine gerichtet ist.“

Auch der vollständige Inhalt der sechs WSWS-Artikel, die zur Verurteilung Bogdans herangezogen wurden, widerspricht der Konstruktion der Anklage.

In dem Artikel „Für den Aufbau einer internationalen Bewegung von Arbeitern und Jugendlichen gegen Krieg!“ wird die russische Invasion als „abenteuerlich“ bezeichnet und ihr „reaktionärer Charakter“ ausdrücklich betont. Er ruft zu einem internationalen Kampf der Arbeiterklasse gegen sowohl den westlichen Imperialismus als auch das Putin-Regime auf.

Bogdan war nicht der Autor eines weiteren angeführten Artikels, „USA versprechen, gegen Russland ‚in die Offensive‘ zu gehen“. Dem Urteil zufolge bestand seine Rolle darin, den Artikel aus dem Englischen ins Ukrainische zu übersetzen und zur Veröffentlichung weiterzuleiten.

Und in der Rede „Für die Einheit der russischen und ukrainischen Arbeiterklasse!“ könnte die Position kaum klarer sein. Dort heißt es: „Wir … unterstützen diesen Krieg nicht, weder in der Ukraine noch in Russland.“

Andere Artikel kritisierten die Rehabilitierung des ukrainischen Faschistenführers Stepan Bandera und der Organisation Ukrainischer Nationalisten sowie die Ehrung des Waffen-SS-Veteranen Jaroslaw Hunka. In keinem Artikel trat Bogdan für einen russischen Sieg oder die Unterstützung russischer Streitkräfte ein.

Die Berufung stellt direkt fest: „Der zentrale Fehler der Verurteilung besteht darin, dass sie den Begriff ‚politische Position‘ faktisch durch den Begriff ‚subversive Tätigkeit‘ ersetzt.“

Sie fasst die Logik des Urteils als eine Kette unbelegter Annahmen zusammen: „kritische politische Aussage → antiukrainische Ansicht → Unterstützung der Position der Russischen Föderation → subversive Tätigkeit → Hochverrat“. Doch, so betont die Verteidigung, „jedes nachfolgende Glied dieser Kette bedarf eines eigenständigen Beweises“.

Genau diesen Beweis hat das erstinstanzliche Gericht nicht erbracht. Es verwandelte rechtmäßige politische Rede, Journalismus, Übersetzungen, Interviews und internationale politische Zusammenarbeit in angebliche Beweise für Hochverrat, indem es sozialistischer Opposition gegen den Krieg eine strafrechtliche Bedeutung zuschrieb.

Der Anwalt beruft sich zudem auf Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Unter Verweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte argumentiert er, dass politische Rede – einschließlich Ansichten, die den Staat „verletzen, schockieren oder beunruhigen“ – besonders starken Schutz genießt. Anstatt diese Grundsätze anzuwenden, behandelte das Gericht „Abweichungen vom offiziellen politischen Narrativ als Beweise für Subversion“.

Die Verteidigung fordert das Berufungsgericht Nikolajew auf, das Urteil vom 10. August aufzuheben und das Strafverfahren einzustellen. Hilfsweise beantragt sie Bogdans Freispruch, weil die Anklage die Tatbestandsmerkmale des angeblichen Delikts nicht zweifelsfrei bewiesen hat.

Die Berufung entlarvt den politischen Charakter von Bogdans Verfolgung. Ein sozialistischer Gegner sowohl der russischen Invasion als auch der von der NATO geführten Kriegspolitik wird als „Verräter“ verurteilt, weil er sich der nationalistischen Kriegslinie des ukrainischen Staats widersetzte und für die Einheit der russischen und ukrainischen Arbeiter kämpfte.

Die WSWS unterstützt voll und ganz die juristische Verteidigung und den Einsatz aller verfügbaren Rechtsmittel, um dieses monströse Urteil aufzuheben. Die Berufung selbst liefert starkes zusätzliches Material, um das Komplott zu entlarven und weltweit Opposition gegen Bogdans Verfolgung zu mobilisieren.

Doch Bogdans Freiheit darf nicht den Gerichten desselben Staats überlassen werden, der ihn verhaftet hat, wenige Wochen später die WSWS verbot und ihn wegen sozialistischer und Antikriegstätigkeit zu 15 Jahren Gefängnis verurteilte.

Die entscheidende Kraft, um seine Freiheit durchzusetzen, ist die internationale Arbeiterklasse. Die WSWS wird die internationale Kampagne für die Freilassung von Bogdan Syrotjuk intensivieren und ausweiten. Wir rufen Arbeiter, Jugendliche, Journalisten, Akademiker, Künstler und alle Verteidiger demokratischer Rechte auf, diesen Kampf aufzunehmen und ihn in Betriebe, Gewerkschaften, Schulen und Universitäten auf der ganzen Welt hineinzutragen.

Unterzeichnet die Petition, schreibt eine Unterstützungserklärung und schickt sie in eurer Sprache sowie in ukrainischer Übersetzung an das Berufungsgericht Nikolajew (inbox@mka.court.gov.ua), mit freebogdan@wsws.org in Kopie. Fordert die Aufhebung des Urteils und Bogdans sofortige Freilassung. Mobilisiert andere für gemeinsame Unterstützungserklärungen aus Betrieben, Gewerkschaften und Universitäten. Und macht eine möglichst großzügige Spende für die Kampagne für Bogdan.

Hebt das Urteil auf! Freiheit für Bogdan Syrotjuk!

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