Pflegereform: Merz-Regierung verschärft den Notstand

Sommer 2021: Pflegekräfte von Vivantes und der Charité in Berlin kämpfen für bessere Arbeitsbedingungen

Am 30. September hat das Bundeskabinett der Pflegereform zugestimmt. Für die Pflegebedürftigen und alle, die für sie sorgen, steigen die Kosten und verschlechtern sich die Bedingungen; für viele sozialpflichtig Beschäftigte werden die Beiträge erhöht.

Der Gesetzentwurf „zur Neuordnung der sozialen Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz, PNOG)“ von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU), dem am vergangenen Mittwoch auch die SPD im Kabinett zustimmte, soll ab dem 1. Januar 2027 greifen. Sein Hauptzweck besteht darin, bis zu 8 Milliarden Euro einzusparen. Damit ist die Reform Bestandteil einer Politik, die die Kosten des verheerenden Kriegskurses vollständig der arbeitenden Bevölkerung aufhalst, ohne die Superreichen anzutasten.

Der Gesetzentwurf bereitet auf 249 Seiten Worthülsen wie „Prävention und Rehabilitation“, „Stärkung der häuslichen Pflege“ und „Entbürokratisierung“ aus, um den Sozialabbau als Fortschritt zu verkaufen. Bezeichnend ist jedoch, was auf den ganzen 249 Seiten fehlt: Da steht nichts über mehr Pflegepersonal, bessere Arbeitsbedingungen oder geringere Kosten für Betroffene und Beitragszahler.

Dabei übersteigen die Pflegekosten schon heute die finanziellen Möglichkeiten von Millionen Arbeiterinnen und Arbeitern. Besonders der Eigenanteil für einen Aufenthalt im Pflegeheim ist in den letzten Monaten exorbitant gestiegen und beträgt im bundesweiten Durchschnitt rund 3.500 Euro im Monat. Das ist für die große Mehrheit schlicht unerschwinglich.

Die Regierung sorgt dafür, dass sich die meisten Pflegebedürftigen ein Heim überhaupt nicht mehr leisten können. Systematisch verlagert sie die Pflege aus den kostenintensiven stationären Einrichtungen auf die Pflegebedürftigen selbst, auf ihre Angehörigen, die unbezahlt pflegen, und auf Pflegekräfte, deren Löhne und Arbeitsbedingungen weiter verschlechtert werden. Aktuell werden in Deutschland rund fünf Millionen Menschen, etwa 85 Prozent der Pflegebedürftigen, zu Hause gepflegt.

Ein zentraler Begriff des Gesetzentwurfs lautet: „Stärkung der häuslichen Pflege und der pflegenden An- und Zugehörigen“. Dafür sieht der Entwurf eine „Pflegebegleitung“ als Beratungsstellen für Betroffene und ihre Familien vor. Sie soll Angehörige „entlasten“ und „Überforderungen vorbeugen“ – reine Augenwischerei. Denn parallel zu der angedachten Beratung, die den Staat fast nichts kostet, werden die wenigen Möglichkeiten, bezahlte und professionelle Hilfe zu bekommen, weiter eingeschränkt.

So soll es für den Pflegegrad eins (bisher 131 Euro Entlastungsbeitrag) künftig gar kein Geld mehr geben. Dieser Betrag, der nicht bar ausgezahlt wurde, konnte bisher in Form von Hilfe bei der Pflege oder im Haushalt oder als Begleitung zum Arzt, etc. in Anspruch genommen werden. All das soll künftig für Pflegebedürftige mit Grad eins wegfallen, um 800 Millionen Euro einzusparen.

Pflegebedürftige fallen durchs Raster

Auch werden die Pflegegrade „neu geordnet“, das heißt zusammengestrichen und strengeren Kriterien unterworfen. Die Einstufung läuft so, dass Punkte für verschiedene Lebensbereiche (sogenannte Module) vergeben werden. War jedoch bisher der erste Pflegegrad ab 12,5 Punkten zu erreichen, sind künftig 15 Punkte erforderlich – und analog bis Pflegegrad 3 (die Grade 4 und 5 sind unverändert).

Über die Einstufung entscheidet der Medizinische Dienst der Pflegekassen, bisher auf Grundlage einer persönlichen Begutachtung. Auch hier soll der Rotstift massiv angesetzt werden: Durch Einsparungen bei der „Begutachtungssystematik“ sollen 1,3 Milliarden Euro eingespart werden. Das kann nur bedeuten, dass künftig weniger Pflegebedürftige anerkannt werden.

Die Pflegeversicherung wurde Ende 2015 neu definiert, um Demenzkranke stärker zu berücksichtigen. Das bedauert die Regierung heute. In ihrem Entwurf schreibt sie: „Heute muss festgestellt werden, dass die tatsächliche Entwicklung der Anzahl der Pflegebedürftigen seit Einführung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs weit über den prognostizierten Werten liegt.“ Und: „Die Pflegeversicherung verzeichnet (…) einen ungebremsten Zuwachs an Leistungsempfängern.“ Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen habe sich schlicht verdoppelt.

Darauf reagiert die Regierung nicht mit einer Verdoppelung des Pflegeaufwands – im Gegenteil. Sie fordert „Anpassungen des Begutachtungsinstruments mit dem Ziel einer Verlangsamung des Anstiegs der Zahl der Pflegebedürftigen“. Mit anderen Worten: Viele Erkrankte werden einfach nicht mehr zur Kenntnis genommen, sie fallen durchs Raster und bleiben sich selbst überlassen. Das wird vor allem Arbeiterfamilien und ganz besonders alleinstehende Pflegebedürftige hart treffen, und viele werden vorzeitig sterben.

Betroffen sind auch die Krankenschwestern und Pfleger, sowohl in den Heimen als auch in der häuslichen Pflege. Schon heute fehlen nach Angaben des Deutschen Pflegerats rund 200.000 Fachkräfte, Tendenz steigend. Zwei Drittel der Pflegeheime arbeiten am Limit. Dennoch will die Regierung die Refinanzierung von Lohnerhöhungen deckeln, was die Arbeitsbedingungen immer weiter verschlimmert.

Höhere Beiträge für sozialpflichtig Beschäftigte

Was die Abgaben für die Pflegekasse angeht, treffen sie vor allem die geringfügig Beschäftigten: Sie müssen künftig die Kranken- und Pflegekassenbeiträge mitbezahlen. Auch werden viele Ehegatten und Lebenspartner künftig nicht mehr kostenlos mitversichert: Für sie wird ein Zuschlag von gut einem halben Prozent fällig.

Die Beitragsbemessungsgrenze, die festlegt, bis zu welcher Einkommenshöhe überhaupt Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, wird nur um 300 Euro angehoben und liegt künftig bei 6.375 Euro. Alles, was an Einkünften darüber liegt, bleibt damit beitragsfrei.

Für das Gross der Beschäftigten sind die Beiträge zur Pflegeversicherung, die ja zu den Steuerabgaben und Krankenkassenbeiträgen hinzukommen, mit 3,6 Prozent schon heute sehr hoch. Neu ist, dass für Kinderlose die Pflichtbeiträge künftig bis auf 4,5 Prozent steigen sollen. Der „Kinderlosenzuschlag“ wird zudem nicht, wie die übrigen Beiträge, zur Hälfte vom Unternehmer getragen, sondern vollständig von den Beschäftigten selbst.

All das wird als „notwendig“ hingestellt, um die Lücken der Pflegeversicherung zu stopfen. „Das System steht massiv finanziell unter Druck“, wiederholt Gesundheitsminister Linnemann gebetsmühlenartig.

In Wirklichkeit fehlt es nicht an Geld. Die Regierung ist bereit, für ihre Kriegspolitik Unsummen auszugeben: Die Militärausgaben werden in fünf Jahren mehr als verdoppelt, von 82 Milliarden Euro im Jahr 2025 auf fast 180 Milliarden im Jahr 2030. Für Aufrüstung und die „Ertüchtigung“ der Infrastruktur werden bis zu eine Billion Euro lockergemacht.

Gleichzeitig weigert sie sich, Aktionäre, Reiche und Superreiche heranzuziehen. Allein die 5.000 Superreichen in Deutschland, die 100 Millionen Euro oder mehr besitzen, hätten im vergangenen Jahr den Gesamtbedarf der Pflege (73,8 Milliarden Euro) mit dem Zuwachs ihrer Vermögen – geschätzt 460 bis 520 Milliarden Euro – sechs- oder siebenmal abdecken können.

Die Pflegereform ist Teil des umfassenden „Reformpakets“, mit dem die Merz-Regierung die Kosten von Aufrüstung und Krieg auf die Arbeiterklasse abwälzt. Noch am Samstag zuvor hatten 175.000 Arbeiter in Deutschland dagegen protestiert. Am Ende hat die SPD die Reform rasch unterzeichnet. Sie gibt damit grünes Licht für den Frontalangriff auf alle sozialen und demokratischen Rechte der Arbeiterklasse.

Wie sich damit zeigt, ist es völlig aussichtslos, den Kampf gegen diesen Kahlschlag der DGB-, Verdi- oder IG Metall-Führung zu überlassen. Die Gewerkschaftsbürokraten, meist selbst SPD-Mitglieder, stehen als Juniorpartner auf der Seite der Regierung und der Kapitalisten. Sie sind Meister darin, ihre Mitglieder zu spalten, mit Trillerpfeifenprotesten zu beschäftigen und ins Messer laufen zu lassen.

Notwendig ist der Aufbau unabhängiger Aktionskomitees in den Pflegeeinrichtungen und an allen Arbeitsplätzen, die sich international vernetzen. Nur die vereinte Arbeiterklasse – sowohl in Deutschland wie auf der ganzen Welt – kann die Pflege der Profitlogik entreißen: Sie wird die privaten Pflegekonzerne und Finanzhäuser entschädigungslos enteignen und die Versorgung der Pflegebedürftigen auf der Grundlage der menschlichen Bedürfnisse, nicht des Profits, neu organisieren. Pflege ist weder eine Ware noch eine familiäre Privatangelegenheit – sie ist ein soziales Grundrecht.

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