NSU 2.0: Strafverfolgung und Justiz präsentieren Arbeitslosen als Alleintäter

Unter dem Namen „NSU 2.0“ werden in Deutschland seit fast drei Jahren Anwälte, Kulturschaffende, Investigativ-Journalisten, Repräsentanten von Glaubensgemeinschaften und führende Politiker bedroht. Die Täter – die sich auf die faschistische Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) berufen – haben dabei wiederholt auf vertrauliche Informationen zurückgegriffen, die aus polizeilichen Datenbanken abgerufen wurden.

In der Nacht zum Dienstag verhafteten Spezialkräfte der hessischen Polizei in Berlin einen 53-jährigen Rechtsextremisten, bei dem eine einsatzbereite Schusswaffe und mehrere Datenträger sichergestellt wurden. Das ermittelnde hessische Landeskriminalamt und Innenminister Peter Beuth (CDU) stellen den Mann seitdem als alleinigen Verfasser aller Drohschreiben dar.

Zu den Empfängern der anonymen Mord- und Gewaltdrohungen zählen die NSU-Opferanwälte Seda Başay-Yıldız und Mehmet Daimagüler, die Journalisten Hengameh Yaghoobifarah und Deniz Yücel und die Kabarettistin İdil Baydar; außerdem rund dreißig Bundes- und Landtagsabgeordnete von SPD, Grünen, Linkspartei und CDU, sowie Aiman Mazyek, der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime in Deutschland, und Josef Schuster, der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland.

Das hessische Innenministerium gibt an, dass unter dem Absender „NSU 2.0“ inzwischen mindestens 133 Drohbotschaften an 32 Personen und 60 Institutionen verschickt wurden. Die Botschaften enthalten private, personenbezogene Daten über insgesamt 20 der Opfer, die oftmals zuvor in Polizeidatenbanken abgefragt worden waren. Auch an Innenminister Beuth und Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) selbst waren Todesdrohungen adressiert.

Der festgenommene Alexander Horst M., ein alleinstehender und vorbestrafter Langzeitarbeitsloser, soll sich laut Staatsanwaltschaft in den frühen Neunzigerjahren bereits als Kriminalpolizist ausgegeben haben, um etwa bei der Polizei behördliche Informationen zu erfragen. Auf dieselbe Art und Weise soll der Mann den Ermittlern zufolge auch an die privaten Informationen der „NSU 2.0“-Opfer gelangt sein – darunter den Vornamen eines zweijährigen Kindes und mehrere nicht-öffentliche Wohnadressen.

Welche Rolle der Mann tatsächlich gespielt hat, ist derzeit noch unklar. Unzweifelhaft ist jedoch, dass seine Verhaftung den politisch verantwortlichen Stellen im Innenministerium dazu dient, die weitverzweigten Terrornetzwerke im deutschen Staatsapparat ein weiteres Mal abzudecken und die Polizei von jedem Tatverdacht reinzuwaschen.

Beuth selbst brachte dies am Dienstag offen zum Ausdruck. So erklärte er gegenüber der Presse: „Nach allem, was wir heute wissen, war nie ein hessischer Polizist für die NSU 2.0-Drohmailserie verantwortlich.“ Sollte sich der Mann als Täter bestätigen, könne „die gesamte hessische Polizei aufatmen“. Der „Verdacht“ einer Täterschaft, der „auf der hessischen Polizei lange gelastet hat“, sei in jedem Fall entkräftet, so die Botschaft des Innenministers.

Bereits in den Monaten zuvor hatten die Ermittlungsbehörden das Narrativ eines „technisch versierten Einzeltäters“ entwickelt, dem es „über das Darknet“ jahrelang gelungen sei, seine Identität zu verschleiern. Während Beuth noch im Juli vergangenen Jahres erklärt hatte, ein „einheitlicher Sprachduktus“ der Drohbotschaften sei „nicht nachzuweisen“, so ist es jetzt angeblich eben jener Duktus, der – in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt – über Blogeinträge auf einer Neonazi-Website direkt zum mutmaßlichen Täter nach Berlin geführt haben soll.

Dass diese Version der Ereignisse völlig unglaubwürdig ist und „viele Fragen offen“ lässt, wird in vielen Berichten und Kommentaren der bürgerlichen Presse zur Kenntnis genommen. Die bisher verfügbaren Informationen und Ermittlungsergebnisse zeichnen in ihrer Gesamtheit vielmehr das Bild eines kriminellen Geflechts von bewaffneten Neonazis und rechtsradikalen Polizisten, das von den Strafverfolgungsbehörden und führenden Politikern abgeschirmt und verharmlost wird.

Allein im Zuge der bundesweiten Ermittlungen im Fall „NSU 2.0“ wurden bislang insgesamt tausende illegale Datenabfragen bei deutschen Polizeibehörden festgestellt, sowie strafrechtlich relevante Nazi-Propaganda und Gewaltaufrufe in unzähligen Polizeichatgruppen.

Der Journalist und Autor Aiko Kempen („Auf dem Rechten Weg? Rassisten und Neonazis in der deutschen Polizei“) spricht im Zusammenhang mit den Chatgruppen von insgesamt „weit über tausend Fällen“, in denen „der Straftatbestand der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen im Raum“ stehe, darunter Hakenkreuze, SS-Runen und Hitlergrüße. Hinzu kämen „Hunderte Fälle mutmaßlicher Volksverhetzung“.

Wie die Tagesschau unlängst berichtete, werden die Gerichtsverfahren gegen die rechtsextremen Polizisten jedoch in der Regel eingestellt, obwohl umfassende Beweismaterialien vorliegen. Grund sei, dass die Beamten angeblich nicht „öffentlich“ zu Gewalt gegen Migranten aufrufen und das Nazi-Regime verherrlichen, sondern dabei unter sich bleiben.

Sollte ein Verfahren nicht eingestellt werden, wird es stattdessen systematisch vom Gesamtkomplex abgetrennt. So erklärte Oberstaatsanwalt Michael Loer am Mittwoch, zwischen den rechtsradikalen Polizeichatgruppen in Hessen und den Verfassern der Drohschreiben des „NSU 2.0“ gebe es derzeit „keine weitergehenden Zusammenhänge“ – die dazugehörigen Gerichtsverfahren würden daher „völlig unabhängig“ voneinander geführt.

Doch gerade im ursprünglichen Fall der Frankfurter Anwältin Başay-Yıldız – die nach wie vor im Zentrum der rechten Attacken steht – legen die Fakten nahe, dass die Ermittlungen systematisch darauf ausgerichtet sind, die Rolle rechtsextremer Polizisten zu vertuschen.

Başay-Yıldız hatte im August 2018 ein Fax erhalten, in dem man ihr drohte, ihre damals zweijährige Tochter zu „schlachten“. Der Name der Tochter, den der Absender in seiner Botschaft verwendete, war weniger als eine Stunde vor Eingang der Nachricht von einem Computer der Frankfurter Polizei abgerufen worden.

Der anfragende Account konnte rasch identifiziert werden – ebenso wie seine Inhaberin. Doch gegen die Polizeibeamtin wurde zunächst nur oberflächlich ermittelt, weil sie damals erklärte, sie habe ihre Zugangsdaten „auf einem Zettel“ notiert, der leicht einsehbar gewesen sei. Später wurde sie als Mitglied einer Chatgruppe identifiziert, in der die Polizisten ihrem Hass auf Migranten, Juden und Menschen mit Behinderung freien Lauf ließen.

Bei einem Mitglied der Gruppe stießen die Ermittler auf ein „Nazi-Museum“, das der Polizist in seiner Scheune errichtet hatte. Der darauffolgende Prozess wegen Volksverhetzung und illegalen Waffenbesitzes – der auch weitere Einzelheiten über die fragliche Polizistin hätte zutage fördern können – wurde vom Ermittlungskomplex „NSU 2.0“ vollständig abgetrennt.

Auch im Fall der Kabarettistin İdil Baydar konnten die Ermittler zwar rasch nachvollziehen, welcher Beamte sich zum Zeitpunkt des Abrufs ihrer Daten eingeloggt hatte. Die leitende Staatsanwaltschaft vernahm ihn jedoch erst ein halbes Jahr nach der Übernahme des Falls, und begründete die Verzögerung mit der Corona-Krise.

Ein zweiter hessischer Polizist, der im Zusammenhang mit der Abfrage zu Başay-Yıldız als Verdächtiger galt, wurde im Frühjahr 2019 von Frankfurt nach Berlin versetzt, ohne dass seine neuen Dienstherren von den Ermittlungen gegen ihn in Kenntnis gesetzt wurden.

Die betroffene Linkspartei-Politikerin Anne Helm (Fraktionsvorsitzende im Berliner Abgeordnetenhaus) hat darauf hingewiesen, dass der Mann Informationen über laufende Ermittlungen in einer Chatgruppe teilte, der auch Mitglieder der Neuköllner Neonazi-Szene angehörten. Helm zufolge haben Szeneangehörige durch Ausspähungen wiederum private Details über sie in Erfahrung gebracht, die in ein an sie gerichtetes Drohschreiben einflossen. Der Polizist wurde erst ein halbes Jahr nach seiner Versetzung suspendiert.

In Bayern verhafteten die Ermittler im Sommer 2020 schließlich den ehemaligen Polizisten und neurechten Akteur Hermann S. sowie dessen Frau. Obwohl dem Paar zwölf Schreiben „mit beleidigenden, volksverhetzenden und drohenden Inhalten“ zugeordnet werden konnten, wurden beide wenige Tage später wieder freigelassen. Die Ermittler bezeichneten den bestens vernetzten Mann, bei dem mehrere Waffen gefunden worden waren, als „Trittbrettfahrer“.

Auf einer Demo in Berlin nach dem Terroranschlag von Halle, 2019

Die „Mär vom Einzeltäter“, die von den deutschen Behörden im Zusammenhang mit faschistischem Terror stets verbreitet wird, schlägt einer nüchternen Betrachtung der Fakten ins Gesicht und ist unter Arbeitern und Jugendlichen sowie den Opfern staatlicher und rechter Gewalt entsprechend verhasst.

Obwohl umfassende bundesweite Bezüge vorliegen und die Adressaten der Drohbotschaften in acht Bundesländern leben, wird nach wie vor zugelassen, dass die hessischen Behörden seit nunmehr fast drei Jahren gegen sich selbst ermitteln. Dabei ist gerade Hessen eines der Bundesländer, in dem die Symbiose zwischen Staatsapparat und Rechtsextremisten besonders umfassend dokumentiert ist.

Gegenwärtig wird etwa gegen einen weiteren Beamten des Frankfurter Polizeipräsidiums ermittelt, der im großen Stil sichergestellte Schusswaffen aus der Asservatenkammer unterschlagen und an Personen und Unternehmen weiterverkauft haben soll. Der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge handelt es sich dabei um „eine dreistellige Anzahl von Pistolen, Revolvern, Langwaffen und Munitionsteilen“, deren Verbleib „aktuell völlig ungeklärt“ sei. Der für die Waffenasservate zuständige Kriminalkommissar war außerdem „nicht genehmigten Nebentätigkeiten“ für eine rechtsradikale Söldnerfirma nachgegangen – unter anderem im Irak.

Das wohl bekannteste Beispiel für die Verstrickung zwischen den hessischen Behörden und rechtsextremen Mördern ist der Fall des Verfassungsschutzagenten Andreas Temme, dessen eigene rechtsradikale Gesinnung seit Langem bekannt ist. Temme befand sich im Jahr 2006 zur Tatzeit des NSU-Mordes an Halit Yozgat am Tatort, will aber von der Ermordung des jungen Internetcafé-Inhabers nichts mitbekommen haben. Der Verfassungsschutz versetzte Temme daraufhin in das Kasseler Regierungspräsidium von Walter Lübcke, der vom mittlerweile verurteilten Stephan Ernst ermordet wurde, mit dem Temme als Verfassungsschützer „dienstlich befasst“ war.

Am Tag des Gerichtsurteils gegen Ernst hielten Schüler der Walter-Lübcke-Schule in Wolfhagen eine Mahnwache am Oberlandesgericht ab und forderten eine härtere Strafverfolgung rechtsextremer Gewalt. Am nächsten Tag erhielt die Schule eine mit „NSU 2.0“ unterschriebene Bombendrohung.

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