Die Merz-Klingbeil-Regierung treibt den Aufbau eines Polizei- und Überwachungsstaats mit hohem Tempo voran. Im Zentrum stehen das sogenannte „Sicherheitspaket 2.0“ und die Novellierung des Bundespolizeigesetzes. Beide Vorhaben erweitern die Befugnisse der Sicherheitsbehörden stark und richten sich gegen die große Mehrheit der Bevölkerung.
Das „Sicherheitspaket 2.0“ wurde vom Bundeskabinett Ende April 2026 beschlossen. Es bündelt drei zusammenhängende Gesetzentwürfe zur Stärkung „digitaler Ermittlungsbefugnisse“ und ermächtigt das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei zur automatisierten Datenanalyse, zum biometrischen Internetabgleich sowie zum „Testen und Trainieren“ von KI-Systemen. Dafür werden das BKA-Gesetz und das Bundespolizeigesetz angepasst.
Der geplante Paragraf 98e der Strafprozessordnung (StPO) erlaubt Ermittlungsbehörden, vorhandene polizeiliche Datenbanken zu vernetzen und automatisiert nach Zusammenhängen zu durchsuchen. Die Bundesrechtsanwaltskammer kritisierte, dass sich damit weitreichende Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile erstellen ließen.
Der neue Paragraf erlaubt es außerdem, biometrische Daten, wie Fotos aus Strafverfahren, automatisiert mit öffentlich zugänglichen Bildern aus dem Internet abzugleichen und so den Aufenthaltsort einer Person binnen kurzer Zeit zu bestimmen. Als Analyseprogramm käme etwa das umstrittene Gotham des US-Unternehmens Palantir infrage, das die Polizei bereits in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg einsetzt.
Palantir wurde von dem amerikanischen Rechtsextremisten und J.D. Vance-Förderer Peter Thiel mitgegründet. Das Unternehmen hat aus seiner Demokratiefeindlichkeit nie einen Hehl gemacht und steht daher in massiver öffentlicher Kritik.
Kritiker gehen davon aus, dass laut dem Gesetzentwurf die Daten zum biometrischen Abgleich dann auch an private Anbieter und ins Ausland übermittelt werden. Das ist die Grundlage für eine Massenüberwachung der gesamten Bevölkerung. In mehreren Städten läuft bereits die KI-gestützte Videoüberwachung. In Frankfurt am Main startete ein Pilotprojekt zur biometrischen Echtzeit-Gesichtserkennung, in Mannheim und Heidelberg nutzt die Polizei intelligente Videoanalyse, in Hamburg wird sie trainiert, und in Berlin wurde Ende 2025 das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz entsprechend verschärft.
Endgültig beschlossen ist das Paket bislang noch nicht. Nach dem Kabinettsbeschluss legte der Bundesrat am 12. Juni keinen Einspruch ein, daher gilt der abschließende Beschluss im Bundestag nach der Sommerpause als sicher.
Bürgerrechtsorganisationen warnen zurecht vor „Instrumenten zur Massenüberwachung“ und halten das Paket für verfassungswidrig und machen damit die Tragweite der Maßnahmen deutlich.
In diesem Zusammenhang muss auch die am 10. Juli vom Bundestag beschlossene „Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ gesehen werden. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD wurden die Befugnisse der Polizei drastisch ausgeweitet.
Künftig darf die Bundespolizei in Waffen- und Messerverbotszonen – insbesondere an Bahnhöfen – jede Person ohne konkreten Anlass kontrollieren. Drohnen dürfen zur Überwachung und Aufklärung eingesetzt werden, im Grenzgebiet kommen flächendeckend Kfz-Kennzeichenscanner zum Einsatz.
Im Visier der Sicherheitsbehörden sind dabei vor allem Flüchtlinge. Abschiebehaft kann nun direkt beim zuständigen Gericht beantragt werden, ohne Umweg über die örtlichen Ausländerbehörden. Ziel ist die schnellere und rücksichtslosere Abschiebung von Flüchtlingen.
Zur Ortung von Personen setzt die Bundespolizei künftig verstärkt auf „stille SMS“ und sogenannte IMSI-Catcher. Während eine stille SMS ein Handy unbemerkt zur Preisgabe seines Standorts zwingt, simuliert ein IMSI-Catcher einen Funkmast und saugt die Daten sämtlicher Smartphones in einer Funkzelle ab. Tausende Nutzer geraten so automatisch ins Visier. Bei der Auswertung von Videomaterial können künftig Systeme zur biometrischen Erkennung in Echtzeit eingesetzt werden, um „Gesuchte“ an Bahnhöfen und Flughäfen zu identifizieren.
Besonders brisant sind die präventive Telekommunikationsüberwachung samt der sogenannten Quellen-TKÜ sowie die biometrische Videoüberwachung. Unter dem Vorwand, „Schleuser“ und angebliche „Extremisten“ zu bekämpfen, darf die Polizei Spionagesoftware auf Handys einschleusen, um verschlüsselte Nachrichten – etwa bei WhatsApp – direkt auf dem Gerät abzufangen. Dafür nutzen die Sicherheitsbehörden bekannte Sicherheitslücken aus, um so genannte Staatstrojaner zu installieren. Offiziell sollen Online-Durchsuchungen ausgeschlossen bleiben, was eine reine Farce ist. Ist der Trojaner erst einmal im System, hat er Zugriff auf alle Passwörter und Daten.
Die Novellierung des Bundespolizeigesetzes dehnt die Befugnisse der Polizei weiter aus. Dabei sind die Polizeigesetze der Länder schon heute im Grunde nicht mehr mit geltenden Gesetzen und der Verfassung vereinbar.
Das Bundesverfassungsgericht prüft derzeit, ob das bayerische Polizeigesetz verfassungskonform ist. Laut dem Gesetz kann die Polizei bereits bei einer „drohenden Gefahr“ weitreichende Grundrechtseinschränkungen vornehmen. Damit steht im Grunde jeder unter Generalverdacht. Die Polizei kann praktisch ohne Einschränkungen jederzeit in Grundrechte eingreifen, selbst ohne konkreten Verdacht, geschweige denn eine tatsächlich begangene Straftat. Mittels Identitätsfeststellung, Observation, Videoüberwachung sowie Überwachung von elektronischer und telefonischer Kommunikation kann ermittelt werden, ob von einer Person eine konkrete Gefahr drohen könnte. Außerdem kann die bayerische Polizei nach richterlicher Anordnung Personen bis zu zwei Monate in „Präventivgewahrsam“ nehmen, um Straftaten oder sogar Ordnungswidrigkeiten zu verhindern.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich auch gegen die Möglichkeit der Polizei, Explosivmittel wie Handgranaten zu nutzen, auch wenn Unbeteiligte dadurch gefährdet werden.
In diesem Jahr sind bereits mehrere Gesetze verabschiedet worden, die demokratische Rechte einschränken und Sicherheitsbehörden faktisch ohne Einschränkungen agieren lassen.
Das im Mai beschlossene Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit verschafft BKA und Bundespolizei neue Befugnisse zur „Cyberabwehr“. Dabei darf das BKA sogar aktive Gegenangriffe („Hackbacks“) starten und in die Systeme des vermeintlichen Angreifers eindringen. Damit besteht die Gefahr, dass Sicherheitslücken bewusst offengehalten werden.
Und schließlich senkt ein Gesetz zum „Bürokratierückbau“ im Geschäftsbereich des Innenministeriums, das der Bundestag im Mai und der Bundesrat im Juni verabschiedet hat, die Hürden für den Einsatz von Telekommunikationsüberwachung. Bislang durfte nur die Amtsleitung des BKA solche Maßnahmen beantragen – künftig kann dies faktisch jeder Mitarbeiter.
Die massiven Angriffe auf demokratische Grundrechte fallen mit der gewaltigen Aufrüstung Deutschlands und der Eskalation des Kriegs gegen Russland zusammen. Um beides zu finanzieren, wird bei Gesundheit, Pflege, Rente und Bildung drakonisch gekürzt. Gleichzeitig werden in den Betrieben massenhaft Arbeitsplätze abgebaut, was Hunderttausende in die Arbeitslosigkeit zwingt.
Dagegen wächst in der Bevölkerung die Opposition. Die einzige Antwort der Regierung und der etablierten Parteien darauf ist die Beschneidung demokratischer Grundrechte und die Kriminalisierung jedweder Opposition.
