Loveparade-Katastrophe in Duisburg: Gericht empfiehlt Einstellung des Verfahrens

Im Loveparade-Strafprozess hat das Landgericht Duisburg mit Verweis auf die Corona-Krise die Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen. Der Tod von 21 jungen Menschen und die Verletzungen und Traumatisierungen vieler Tausender würde damit zehn Jahre nach der Katastrophe rechtlich folgenlos bleiben.

Die Tragödie, die sich am 24. Juli 2010 auf der Loveparade in Duisburg ereignete, war ein Verbrechen. Verantwortlich waren die Oberen der Stadt, allen voran der damalige Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) sowie die Veranstaltungsfirma Lopavent von Rainer Schaller, der auch die Fitness-Kette McFit besitzt.

In Erwartung hoher Gewinne für die Veranstalter und die Stadt, die sich zudem ein verbessertes Image erhoffte, hatten sich die Verantwortlichen skrupellos über Vorschriften und Regeln zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Festivalbesucher hinweggesetzt und die Bedenken und Warnungen von Fachleuten ignoriert.

Demonstranten fordern 2010 den Rücktritt von Oberbürgermeister Sauerland

Es gibt eine direkte Parallele zur Corona-Pandemie, die der 6. Großen Strafkammer des Gerichts unter dem Vorsitz von Richter Mario Plein nun als Rechtfertigung dient, den Prozess ohne Urteil zu beenden.

In Deutschland und weltweit wird angesichts der Corona-Krise wieder diskutiert, was ein Menschenleben wert ist. Die Gewinne der Konzerne und Banken werden gegen Menschenleben aufgerechnet. Aus Profitgier sollen die Beschäftigten trotz Infektionsrisiko wieder an die Arbeit; aus Kostengründen weigern sich die Regierungen, alle erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und zum Schutz der Bevölkerung zu treffen.

Diese Bereitschaft, über Leichen zu gehen, kennzeichnete auch die Organisation der Loveparade 2010 in Duisburg. Nachdem es zur Katastrophe gekommen war, wiesen alle Verantwortlichen die Schuld weit von sich. Oberbürgermeister Sauerland verstieg sich am Tag nach der Loveparade sogar dazu, die Opfer selbst verantwortlich zu machen.

Doch obwohl allen Beteiligten klar war, dass Sauerland die Stadtverwaltung gedrängt hatte, sich über Sicherheitsauflagen hinwegzusetzen, und dass Schaller der überschuldeten Stadt mit Schadensersatzansprüchen gedroht hatte, sollte die Loveparade aus Sicherheitsgründen nicht stattfinden, wurden die beiden nicht angeklagt.

Schaller behauptete, er sei in die Planung des Ablaufs nicht eingebunden gewesen, und Sauerland war vorsichtig genug gewesen, seine Rolle nicht mit einer Unterschrift zu dokumentieren. Er hatte stets seinen damaligen Ordnungsdezernenten Wolfgang Rabe (CDU) vorgeschickt. Dieser war ursprünglich angeklagt worden, das Verfahren gegen ihn wurde aber sehr schnell eingestellt.

Nach der Loveparade hatten die ermittelnden Behörden es nicht eilig. Es dauerte vier Jahre, bis die Staatsanwaltschaft und die Polizei die Ermittlungen abgeschlossen hatten und zum ersten Mal Anklage erhoben. Danach dauert es weitere drei Jahre, bis das Oberlandesgericht Düsseldorf nach einer öffentlichen Kampagne der Mutter eines Opfers 2017 das Landgericht Duisburg anwies, das Verfahren zu eröffnen. Angeklagt waren die „kleinen Fische“, sechs Angestellte der Stadt und vier Beschäftigte von Lopavent.

Danach führte die Kammer unter Richter Plein das Verfahren nur äußerst widerwillig. Dass sie nun den Vorschlag, das Verfahren einzustellen, auch mit dem Schutz der Beteiligten vor dem Corona-Virus begründet, ist daher zynisch.

Bereits im Januar letzten Jahres hatte Plein vorgeschlagen, den Prozess zu beenden. Gegen sieben Angeklagte, sechs Mitarbeiter der Stadt sowie einen sogenannten Kreativdirektor des Veranstalters Lopavent, wurde das Strafverfahren damals wegen „geringer Schuld“ beendet. Sie hätten zwar das tödliche Festival genehmigt und organisiert, aber am Tag der Katastrophe keine Chance mehr gehabt, diese abzuwenden, argumentierte damals Richter Plein. Schon zu dieser Zeit beabsichtige er, auch den Prozess gegen die drei verbliebenen Angeklagten einzustellen, denen fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird.

Ihnen bescheinigte Richter Plein damals noch „mittlere Schuld“. Sie seien am Festivaltag „in operativen Positionen tätig“ gewesen und hätten durch bessere Organisation und Kommunikation noch Leben retten können. Gegen Zahlung eines kleinen Geldbetrags hätte der Prozess gegen sie ohne Schuldanerkenntnis eingestellt werden können. Die Nebenklagevertreter, Angehörige der Opfer, lehnten dies aber ab.

Inzwischen bescheinigt Richter Plein den Angeklagten nur noch eine geringe Schuld. Denn das tödliche Gedränge an der Rampe des Ein- und Ausgangs des Festivals, so die Argumentation Pleins, sei ein „multikausales Geschehen“ gewesen. Die Loveparade hätte niemals genehmigt werden dürfen, eine Vielzahl von Planungsfehlern und Pannen am Veranstaltungstag habe zur Katastrophe beigetragen. Mit anderen Worten: Es gibt so viele Verantwortliche, dass keine Schuldigen auszumachen sind.

Plein argumentiert für die Einstellung des Verfahrens anders als im Jahr zuvor diesmal auch mit dem „geringen öffentlichen Interesse“. Auch hier setzt er offensichtlich darauf, dass sein Vorgehen wegen der Corona-Krise kein Aufsehen erregt. Denn bislang war das Interesse international sehr groß, auch weil die Opfer nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus Spanien, Australien, den Niederlanden, Italien und China stammten.

Ein weiteres Argument Pleins für die Verfahrenseinstellung ist die Verjährung der Vorwürfe der fahrlässigen Tötung nach zehn Jahren. Das wäre Ende Juli. Ob auch der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung verjährt, werde geprüft, Gutachten dazu seien beauftragt, teilte das Gericht mit.

Die Kammer „hält es zwar für wahrscheinlich, dass den Angeklagten die ihnen vorgeworfene Tat nachgewiesen werden könnte“, falls man zügig weiterverhandeln könnte. Doch aufgrund der Verzögerungen durch die Corona-Krise und der drohenden Verjährung im Juli besteht laut Kammer „nur noch eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit, den angeklagten Sachverhalt verurteilungsreif aufzuklären“. Denn angesichts der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie sei nicht absehbar, wann und wie die derzeit unterbrochene Verhandlung fortgesetzt werden könne.

Der 183. Verhandlungstag am 4. März 2020 war der bislang letzte. Der nächste Termin sollte am 21. April stattfinden. Vergangene Woche hatte das Gericht dann aber wegen der Corona-Krise die Unterbrechung des Prozesses auf unbestimmte Zeit mitgeteilt.

Nun sollen die Verfahrensbeteiligten bis zum 20. April Stellung zum neuerlichen Vorschlag der Prozesseinstellung nehmen. Die Eltern der Toten, die als Nebenkläger in dem Prozess auftreten, reagierten bestürzt. Rechtsanwalt Julius Reiter, der mehrere der insgesamt 42 Nebenkläger vertritt, sagte: „Die Geschädigten und Angehörigen der Opfer sind maßlos enttäuscht.“ Die sei „ein weiterer schwarzer Tag“ für sie.

Bereits kurz nach der Duisburger Loveparade hatten wir geschrieben: „Wie oft bei solchen Katastrophen, die scheinbar einmalige Ursachen haben, widerspiegelt sich auch in der Tragödie von Duisburg der Zustand der gesamten Gesellschaft. Die abgrundtiefe Verantwortungslosigkeit gegenüber hunderttausenden vorwiegend jungen Menschen, an deren Wohlergehen und Sicherheit niemand Interesse hatte, ist nicht auf Duisburg und die tragischen Ereignisse des vergangenen Wochenendes beschränkt. Sie kennzeichnet große Teile der herrschenden Klasse in Wirtschaft, Politik und staatlicher Verwaltung. Sie ist das Markenzeichen eines Gesellschaftssystems, das die Profitinteressen der herrschenden Elite in Wirtschaft und Politik grundsätzlich höherstellt als die Lebensinteressen und das Wohlergehen der großen Mehrheit der Bevölkerung.“

Das ist heute offensichtlicher als je zuvor.

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